Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Bereich der Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmerregelung soll Unternehmern dabei in erster Linie den Umgang mit dem Finanzamt und der Umsatzsteuer vereinfachen, denn der Kleinunternehmer zahlt keine Umsatzsteuer an das Finanzamt und muss demzufolge auch keine wiederkehrenden Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen
(firmenpresse) - Auch profitiert der Kleinunternehmer von Vereinfachungen bei der Rechnungslegung und umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten. Im Gegenzug bleibt Ihm jedoch der Vorsteuerabzug verwehrt, d.h., dass er sich die gezahlte Umsatzsteuer nicht von seinem Finanzamt erstatten lassen kann.
Die Kleinunternehmerregelung empfiehlt sich besonders für Unternehmen, die zur Einrichtung und Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit nur wenige Investitionen benötigen und deren Kundenkreis sich vorwiegend aus Privatkunden zusammensetzt. Meist ist dies auf Unternehmen der Dienstleistungsbranche zutreffend, wie etwa Handelsvertreter.
Die fehlende Möglichkeit zum Vorsteuerabzug fällt bei nur geringem Investitionsaufwand weniger stark ins Gewicht und auch die privaten Endverbraucher stören sich nicht an der nicht extra ausgewiesenen Umsatzsteuer auf den Rechnungen des Kleinunternehmers.
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