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EU-Parlamentsabgeordnete: Klage gegen frühere ukrainische Premierministerin soll europäisch-ukrainisches Assoziationsabkommen nicht beeinträchtigen

ID: 473252

(ots) -
Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel (Committee
on International Trade, INTA) des Europäischen Parlaments waren sich
einig, dass das Assoziationsabkommen mit der Ukraine durch das
Gerichtsverfahren gegen die frühere ukrainische Premierministerin
Julia Timoschenko nicht beeinträchtigt wird. Dies erklärte der
Abgeordnete des Europäischen Parlaments Pawel Zalewski Berichten der
Tageszeitung Kommersant Ukraine zufolge auf dem gestrigen Treffen des
Ausschusses. Die EU-Parlamentsmitglieder möchten das Abkommen
schnellstmöglich endgültig abschliessen und damit die demokratische
Entwicklung der Ukraine weiter vorantreiben.

"In Anbetracht der Demokratiefrage in der Ukraine wäre es am
besten, wenn das Abkommen [das Assoziationsabkommen - Anm. d. Red.]
rasch unterzeichnet werden würde. Das Dokument legt Normen für die
Einführung europäischer Standards in der Ukraine fest", erklärte
Pavel Zalewski, polnischer Abgeordneter im Europäischen Parlament,
auf dem Treffen des Ausschusses für Internationalen Handel. Zuvor
hatten die EU-Parlamentsabgeordneten erwogen, der Europäischen
Kommission eine Suspendierung der Verhandlungen nahezulegen, solange
die frühere ukrainische Premierministerin Julia Timoschenko unter
Arrest steht.

Zalewski ist mit seiner Meinung nicht allein. "Die Situation von
Frau Timoschenko betrifft die Verhandlungen nicht. Wir sind uns
darüber einig, dass die Unterzeichnung des Assoziationsabkommens für
die Ukraine in der momentanen Situation von Vorteil ist", so Rupert
Schlegelmilch, Referatsleiter der Generaldirektion Handel der
Europäischen Kommission.

Im weiteren Verlauf der Besprechung kam keiner der anwesenden
EU-Abgeordneten noch einmal auf eine mögliche Aufschiebung der
Verhandlungen zum Assoziationsabkommen zurück. Laut Zalewski ist es
äusserst unwahrscheinlich, dass Ausschussmitglieder dem Europäischen




Parlament etwas anderes als einen frühzeitigen Abschluss der
Verhandlungen empfehlen werden.

Die nächste Verhandlungsrunde zwischen der EU und der Ukraine
über das Freihandelsabkommen - ein wesentlicher Bestandteil des
Assoziationsabkommens - soll vom 19. bis zum 23. September 2011
stattfinden. Einige Fortschritte wurden im Hinblick auf die
Verhandlungsinhalte bereits erzielt. In der 19. Verhandlungsrunde am
12. Juli 2011 hatten sich beide Seiten über eine Reihe von Themen
geeinigt, darunter Gerechtigkeit, Freiheit, Sicherheit und
politischer Dialog.

Sowohl die Ukraine als auch die EU haben ihre Absicht bekundet,
das Assoziationsabkommen bis Ende 2011 zu unterzeichnen. Im Frühling
dieses Jahres hatten beide Seiten darauf hingewiesen, dass bei 90
Prozent der Punkte im Freihandelsabkommen - einem wesentlichen
Bestandteil des Assoziationsabkommens - bereits Einigkeit bestehe.



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Datum: 02.09.2011 - 19:46 Uhr
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