PresseKat - BDV Tipps für Shopping-Touren und Verkaufsreisen / BDV hilft bei Problemen

BDV Tipps für Shopping-Touren und Verkaufsreisen / BDV hilft bei Problemen

ID: 473874

(ots) - Der Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen (BDV)
gibt für die Teilnehmer an Shopping-Touren und Verkaufsreisen zu
Beginn der Herbstsaison nützliche Tipps für ein gelungenes Reise- und
Shoppingvergnügen:

Werbung

Schauen Sie immer genau hin, was Ihnen die Werbung verspricht.
Seriöse Unternehmen präsentieren eine klar verständliche Werbung. Die
BDV-Firmen legen Wert auf zufriedene Kunden. Wer einmal mitfährt,
fährt immer wieder mit (85% Stammkunden). Jeder hat Anspruch auf
versprochene Leistungen, ob man an der Produkt-Show teilnimmt oder
nicht.

Fallen Sie nicht auf zweifelhafte Geldgewinne rein!

Vor falschen Gewinnversprechen dubioser Veranstalter wird gewarnt.
Meiden Sie solche Angebote! Seien Sie immer kritisch bei
übertriebenen Werbeversprechen. Nach § 661a BGB können Sie einen
versprochenen Gewinn beim Veranstalter geltend machen.

Widerrufsrecht

Die Teilnahme an der Reise- und Produkt-Show ist freigestellt!
Niemand ist gezwungen, etwas zu kaufen. Sie haben ein gesetzliches
Widerrufsrecht von 2 Wochen.

Busreisen sind sicher und komfortabel

Omnibusse sind seit Jahren das sicherste Verkehrsmittel und
umweltfreundlich. Shopping-Touren sind komfortabel und unterhaltsam,
Reisen mit sozialer Komponente und Erlebnisfaktor.

Der BDV hilft bei Fragen und Problemen

Der BDV ist seit über 40 Jahren der kompetente Ansprechpartner für
Shopping-Touren. Diese sind beliebt bei Millionen und Kult für
Senioren!

Der BDV bietet bei Problemen im Zusammenhang mit Verkaufsreisen
seine tatkräftige Hilfe an.

Der BDV distanziert sich von dubioser Werbung. Der BDV sagt zu,
sich für jeden Reisegast und Kunden bestmöglich einzusetzen, wenn er
sich an uns wendet, Hilfe wünscht oder Fragen hat.




Zusätzlich ein paar nützliche Tipps:

Was versprochen wird, muss eingehalten werden. Die Teilnahme an
der Reise- und Produkt-Show ist freigestellt. Niemand ist
verpflichtet, etwas zu kaufen. Wer einen Vertrag abschließt, hat ein
Widerrufsrecht von 2 Wochen! Für den Widerruf maßgebend ist das
Vertragsdatum und nicht das Lieferdatum.

BDV Gießen, Tel.: 06 41/ 9 66 28 0



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Mathias Kaiser
BDV-Vorsitzender
Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen (BDV)
Brandgasse 5, 35390 Gießen
Telefon 0641 / 9 66 28 0, Fax 0641 / 9 66 28 11
E-Mail: bdvev(at)aol.com Internet: www.bdv-aktuell.de


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Datum: 05.09.2011 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 473874
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Kategorie:

Handel



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