(ots) - Bonn/München, 8. September 2011 - Der CSU-Politiker
und Klageführer beim Bundesverfassungsgericht, Peter Gauweiler, hat
sich nach dem Urteil zur Griechenlandhilfe bei PHOENIX geäußert. Zwar
sei das Gesetz über den Euro-Stabilisierungsmechanismus nicht für
verfassungswidrig erklärt worden. Jedoch habe das Gericht die Haftung
deutscher Steuerzahler für ausländische Schulden ausgeschlossen. "Das
ist nichts anderes, als mit dem Eurobond beabsichtigt wird. Insofern
wird der vorgesehene Eurobond nicht kommen können."
Ferner führe die Auslegung des Gesetzes durch das
Bundesverfassungsgericht dazu, dass die Regierung jetzt die konkrete
Zustimmung des Parlaments zu jeder Maßnahme benötige und nicht mehr
die Möglichkeit habe, vorher Bürgschaften vom Parlament einzuholen.
Positiv sei das Haftungsverbot für die Entscheidungen anderer
Regierungen, der Schutz der Bevölkerung im Rahmen der
Haushalts-Verantwortung des eigenen Parlaments und die Betonung der
Stabilitätsvorgaben des Euro. "Das ist am Ende des Tages gar nicht so
schlecht", so Gauweiler.
Mit Blick auf die Aufnahme weiterer Schulden sagte Gauweiler: "Ich
halte es für völlig irrsinnig, dass die hochverschuldete
Bundesrepublik Deutschland weitere Schulden aufnehmen soll, damit
noch mehr verschuldete Länder sich ihrerseits verschulden können."
Hier habe das Bundesverfassungsgericht heute erste vorsichtige
Grenzlinien gezogen, so der CSU-Politiker.
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