(ots) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
hat Werder Bremen in dieser Woche wegen unsportlichen Verhaltens der
Zuschauer mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt. Der
Grund für diese Strafe war das Zünden von Feuerwerkskörpern vor und
während des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Heidenheim. Aufgrund von
Bildmaterial konnte ein Täter eindeutig identifiziert werden und hat
die Aktion bereits zugegeben.
Für den entstandenen Schaden wird Werder Bremen diesen Fan
regresspflichtig machen. "Wir haben im Jahr 2011 bisher insgesamt
25.000 Euro an Geldstrafen auferlegt bekommen, weil Fans in unserem
Block bei Auswärtsspielen regelmäßig pyrotechnische Artikel gezündet
haben. Wir haben uns nun entschlossen die uns entstehenden Kosten im
Falle der eindeutigen Identifizierung vom Täter einzufordern",
erklärt Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer. "Es bleibt dabei, dass
das Zünden von Feuerwerkskörpern im Stadion eine Gefahr darstellt und
deshalb verboten ist. Wir können daher nur an unsere Fans
appellieren, sich zukünftig an die Regeln zu halten", so Fischer
weiter.
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