PresseKat - Zwei-Klassen- Versorgung mit Arzneimitteln befürchtet

Zwei-Klassen- Versorgung mit Arzneimitteln befürchtet

ID: 477730

Landapotheker fordern: Patienten brauchen mehr als eine Arzneimittelauslieferung

Frankfurt am Main, 12. September 2011 – In Hessen gibt es momentan etwa 1.600 Apotheken, die über sechs Millionen Menschen flächendeckend mit Arzneimitteln versorgen. Viele Patienten auf dem Land fürchten, dass sich durch Schließungen von Landarztpraxen in kleinen Orten auch die Verteilung der Apotheken verändern wird. Ist die Arzneimittelversorgung in Hessen unmittelbar gefährdet? Erika Fink, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, verneint dies entschieden: „Momentan ist die Arzneimittelversorgung gesichert. Auch in Zukunft wird es Möglichkeiten geben, Patienten schnell, sicher und persönlich zu versorgen – wenn der Gesetzgeber die Apotheken und Landarztpraxen durch ein sinnvolles Reglement unterstützt.“

(firmenpresse) - Ohne einen Arzt in unmittelbarer Nähe können Apotheken nur schwer überleben. Momentan gelingt es den Landapotheken noch, eine flächendeckende Arzneimittelversorgung zu sichern. Sie organisieren Botendienste, um auch die Patienten zu versorgen, die keine weiten Wege auf sich nehmen können. Doch das bringt viele Apotheken an die Grenze der Wirtschaftlichkeit. „Ein Rundum-Service auf dem Land ist nur von wirtschaftlich starken Apotheken zu leisten“, so Erika Fink. Schon jetzt leiden die Apotheker unter dem Konkurrenzdruck mit den Versandapotheken. Medikamente, die nicht eilig sind, werden zunehmend bei den Versandapotheken bestellt. Der Apotheke vor Ort bleibt nur noch die Versorgung im akuten Fall. Eine weitere Liberalisierung könnte sogar Rezeptsammelstellen und Botendienste ohne die behördliche Aufsicht und Genehmigung der Apothekerkammern und ohne Beratung erlauben. Unter diesem Druck werden sich manche Landapotheken nicht mehr halten können.

Die Landesapothekerkammer Hessen warnt daher vor einer Zwei-Klassen-Versorgung: „In Gegenden mit hoher Apothekendichte sind die persönliche Beratung und schnelle Versorgung auch nachts und an Feiertagen gesichert, während man in Gegenden mit einer geringen Apothekendichte weite Wege in Kauf nehmen muss. Versandapotheken sind in diesem Fall keine Lösung, da die Lieferung mit Wartezeiten verbunden ist und die hat man im Krankheitsfall nicht.“

Senioren und Mütter mit Kindern träfe das besonders hart. Ihnen kann man lange Wege zur Apotheke kaum zumuten. Doch gerade alte Menschen und Kinder werden häufig krank und können schnell in lebensbedrohliche Situationen kommen. Sie brauchen Medikamente, die sofort zur Verfügung stehen. Auch eine Beratung zur korrekten Einnahme der Arzneimittel ist unerlässlich. Hierbei ist der persönliche Kontakt besonders wichtig. Die richtige Einnahme, Teilbarkeit von Tabletten und Wechselwirkungen müssen in Beratungsgesprächen erläutert werden. Ein Anruf bei einer Servicehotline ist kein Ersatz für ein Gespräch vor Ort.





Ein Medikament darf momentan nur dann per Botendienst ausgeliefert werden, wenn bereits ein persönliches Gespräch in der Apotheke stattgefunden hat. So will es der Gesetzgeber. Für Patienten wäre es eine große Erleichterung, wenn künftig ein pharmazeutischer Mitarbeiter die Botenfahrten übernimmt und den Patienten vor Ort berät. Lange Anfahrten für Patienten entfallen. Ebenso wäre es denkbar, dass eine Apotheke in dünn besiedelten Gebieten jeden Tag nur ein paar Stunden geöffnet hat. Beide Modelle wären von schon bestehenden Apotheken schnell umzusetzen, wenn der gesetzliche Rahmen dafür geschaffen würde.

Ein Blick über den Tellerrand zeigt einen weiteren Lösungsvorschlag. In der Schweiz ist es in dünnbesiedelten Gebieten möglich, dem Patienten dadurch zu helfen, dass es in einigen Apotheken einen Raum gibt, in den ein Arzt per Videokonferenz zugeschaltet wird. Dieser kann den Patienten begutachten und gleich ein Rezept ausstellen, das der Apotheke zugemailt wird.


Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.apothekerkammer.de.

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Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.800 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.



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Datum: 12.09.2011 - 11:58 Uhr
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Freigabedatum: 12.09.2011

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