MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH & Co. KG: SEB AG muss Anleger Schadensersatz zahlen, weil sie nicht über kickback Zahlungen informiert hat.
(firmenpresse) - SEB AG zu Schadenersatz verurteilt
Heidelberg/München, 12. September 2011 - Das Landgericht Lübeck hat einem Anleger, den sie im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH & Co. KG beraten hatte, Schadenersatz gegen die SEB AG zugesprochen. In seinem Urteil vom 10. August 2011 begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die Bank ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt hätte..
Der Bankkunde war durch die SEB AG im Zusammenhang mit Geldanlagen beraten worden. Er folgte der Empfehlung seines Bankberaters und zeichnete eine Beteiligung an der MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH & Co. KG.
Nach Ansicht des Landgerichts Lübeck ist eine Pflichtverletzung des Beraters der SEB darin zu sehen, dass dieser im Rahmen der Beratungsgespräche nicht auf die Provisionszahlungen hingewiesen hat, die die Bank für die Vermittlung der Beteiligungen erhalten hat. Im Rahmen der Beweisaufnahme hatte der
als Zeuge vernommene Berater erklärt, dass zumindest das Agio an die Bank als Provision gezahlt worden sei. Er wusste aber nicht, ob darüber hinaus Provisionen geflossen seien. Da diese Kick-Back-Zahlungen nicht offengelegt worden seien, sei die SEB AG dem Kunden zum Schadenersatz und damit zur Rückzahlung der Einlage incl. Agio verpflichtet, so das Landgericht Lübeck.
Für Rechtsanwalt Tino Ebermann aus der Heidelberger Anlegerschutzkanzlei Nittel kein Einzelfall: „Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Banken und Sparkassen bis in die jüngste Zeit hinein die Provisionszahlungen, die sie für die Vermittlung von Fondsanteilen erhalten, verschwiegen haben.“ Für Anleger ergeben sich dadurch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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