PresseKat - Künstlersozialabgabe – Unerwartete Nachforderungen

Künstlersozialabgabe – Unerwartete Nachforderungen

ID: 48361

Die Künstlersozialkasse gibt es bereits seit 1983. Doch viele Unternehmen wissen nichts von ihrer Abgabepflicht und haben sich bisher nicht bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Wer noch nicht erfasst ist, wird jedoch jetzt von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufgefordert, alle Zahlungen zu melden, die er in den Jahren 2002 bis 2006 an selbständige Künstler und Publizisten geleistet hat. Bei Abgabesätzen zwischen 3,8 und 5,5 Prozent für die Jahre 2002 bis 2006 können Summen von einigen tausend Euro an Nachforderungen zusammen kommen. Die folgenden Fragen zum aktuellen Handlungsbedarf hat Andreas Hintermayer, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ecovis, beantwortet:

(firmenpresse) - Wer muss die Künstlersozialabgabe (KSA) abführen?
Die Abgabenpflicht gilt generell für alle Unternehmen, die für ihre Werbung und Öffentlichkeitsarbeit „nicht nur gelegentlich“ Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen – zum Beispiel an Grafiker, Webdesigner oder Fotografen, PR-Texter oder Übersetzer, aber auch an Musiker, Kabarettisten oder Moderatoren für Firmenveranstaltungen. Auch wer für das Produkt- und Packungsdesign Freiberufler engagiert, ist abgabepflichtig, weil damit letztlich Einnahmen erzielt werden sollen. Honorare an juristische Personen, zum Beispiel eine GmbH, sind dagegen nicht abgabepflichtig.

Was ist abgabepflichtig?
Zu den abgabepflichtigen Entgelten zählen die Honorare sowie erstattete Auslagen und Nebenkosten (jeweils ohne Mehrwertsteuer) – ausgenommen steuerfreie Aufwandsentschädigungen wie zum Beispiel Reise- und Bewirtungskosten.

Wie kommt es, dass so viele Unternehmen die Künstlersozialabgabe (KSA) in der Vergangenheit mehr oder weniger ignoriert haben?
Die Künstlersozialkasse (KSK) hat über viele Jahre hinweg die Betroffenen nur sehr unzureichend informiert. Im Juli vorigen Jahres jedoch hat die KSK die mit 3.600 Mitarbeitern personell erheblich besser ausgestatte Deutsche Rentenversicherung Bund mit der Abwicklung beauftragt und seitdem gelten strengere Regeln. Die Rentenversicherungsexperten werden künftig bei jeder Sozialversicherungs-Betriebsprüfung auch die KSK-Abgabe prüfen und für die zurückliegenden fünf Jahre gegebenenfalls Nachforderungen stellen.

Wie hoch sind die Nachforderungen?
Für Unternehmen, die ab und an einen Werbeprospekt oder die Überarbeitung ihres Webauftritts in Auftrag geben, ist die Sache noch überschaubar und finanziell zu verkraften. Richtig teuer in der Größenordnung von mehreren zehntausend Euro dagegen kann es für unzählige PR- und Werbeagenturen oder kleinere Verlage werden, die Aufträge an freie Mitarbeiter, Selbstständige oder GbR`s vergeben.





Wie viele Unternehmen sind konkret betroffen?
Wie wir erfahren haben, will die Deutsche Rentenversicherung bis zum Jahr 2010 rund 280.000 Betriebe wegen der KSK-Problematik anschreiben, allein 2007 haben über 73.000 Firmen solche Post erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft jeweils im auf das Anschreiben folgenden Jahr diejenigen Betriebe, bei denen eine hinreichende Aufklärung der Abgabepflicht im schriftlichen Verfahren nicht möglich war.

Müssen KSK-säumige Unternehmen zusätzlich mit Bußgeldern rechnen?
Nach Angaben der Bundesregierung sind bei der Deutschen Rentenversicherung bisher keine Bußgeldbescheide bekannt. Die KSK hat im vorigen Jahr 43 Einzahlungen aus Bußgeldverfahren in Höhe von insgesamt rund 30.000 Euro und in Einzelbeträgen zwischen 30 Euro und 5.000 Euro erhalten. Die Erhöhung des Bußgeldrahmens auf bis zu 50.000 Euro soll wohl in erster Linie zur psychologischen Steigerung der Zahlungsbereitschaft dienen.

Kann man mit der KSK über einen Deal verhandeln?
Die KSK verfügt durchaus über einen Ermessensspielraum. Die Forderung kann unter bestimmten Voraussetzungen gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden. Die betroffenen Unternehmen können auch Ratenzahlungsvereinbarungen beantragen. Man will besondere Härten oder gar eine Insolvenzbedrohung möglichst vermeiden. Eventuell von KSK-Forderungen betroffene Unternehmen sind gut beraten, wenn sie eine Rückstellung in der Bilanz bilden. Wer angeschrieben wird, muss rasch reagieren. Viele Unternehmen werden zudem ihr Geschäftsmodell überprüfen und sich die Frage stellen, wie sie bei ihrer Auftragsvergabe künftig die KSK-Pflicht reduzieren beziehungsweise vermeiden können.

KSK-Abgabesätze der verwertenden Unternehmen auf die Honorarsumme
(in Prozent)

Abgabesatz
Jahr
20044,3
20055,8
20065,5
20075,1
20084,9

Quelle: Künstlersozialkasse


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Datum: 06.05.2008 - 10:52 Uhr
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Freigabedatum: 06.05.2008

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