Am gestrigen Dienstag hat die Staatsanwaltschaft Berlin die Geschäftsräume der BAC und Privaträume des Managements durchsuchen lassen. Ermittelt wird offenbar gegen die Gründer der BAC.
(firmenpresse) - Die Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertritt zahlreiche Anleger, die sich auf Anraten verschiedener Banken und Finanzberater an den geschlossenen Fonds der Initiatorin Berlin Atlantic Capital (BAC), die in US-Lebensversicherungen investiert haben, beteiligten.
Am gestrigen Dienstag hat die Staatsanwaltschaft Berlin die Geschäftsräume der BAC und Privaträume des Managements durchsuchen lassen. Ermittelt wird offenbar gegen die Gründer der BAC, Stefan Beiten und Nicolaus Weil, sowie gegen Franz-Philippe Przybyl wegen des Verdachts der Untreue und des Kapitalanlagebetrugs.
Vor zwei Monaten berichteten wir über eine anonyme Strafanzeige, die der Staatsanwaltschaft Berlin zusammen mit umfangreichem Material zugeleitet worden war. Einen Teil der Unterlagen hatte uns der anonyme Anzeigenerstatter ebenfalls zur Verfügung gestellt. Bereits aus diesen Unterlagen hatte sich aus unserer Sicht der Verdacht ergeben, dass die von der BAC verbreiteten Erfolgsmeldungen über Verkäufe von Versicherungspaketen ausschließlich solche Geschäfte betrafen, die auf dem Umweg über zwischengeschaltete Gesellschaften mit anderen BAC Life Trust Fonds gemacht wurden.
Zwischenzeitlich musste sich der Heidelberger Rechtsanwalt Michael Minderjahn auch im Laufe der Gesellschafterversammlungen der Life Trust Fonds vorwerfen lassen, zusammen mit anderen Anlegeranwälten eine Allianz des Bösen geschmiedet zu haben. Dies habe alles nur dem einzigen Zweck gedient, weitere Mandate zu generieren. Dadurch seien die Aussichten für die Verhandlungen mit der Hauptgläubigerin Wells Fargo und neuen Partnern erheblich verschlechtert worden.
Offensichtlich wird auch nicht unerhebliche Mühe darauf verwendet, den ehemaligen Finanzvorstand Oliver Schulz in die Schusslinie zu bringen. In einer ersten Stellungnahme soll BAC sich dahin geäußert haben, dass die Ermittlungen ausschließlich auf einer Strafanzeige von Oliver Schulz beruhen sollen. Dieser hat jedoch wohl mit den Life Trust Fonds eher wenig zu tun gehabt, denn er stieß ja erst 2008 zu BAC. Insofern ist nach Meinung von Rechtsanwalt Minderjahn eher von einer Ablenkungstaktik auszugehen.
Dazu Minderjahn weiter: "Offensichtlich war unsere Befürchtung zutreffend, dass genau in dem Moment erfolgreiche Transaktionen vermeldet wurden, als der Vertrieb neuer Life Trust Fonds einzubrechen drohte. Nach den uns vorliegenden Informationen scheint die Staatsanwaltschaft ebenfalls zu dem Schluss gekommen zu sein, dass die Anleger getäuscht wurden." Insbesondere Franz-Philippe Przybyl hatte im Rahmen der letzten Gesellschafterversammlungen auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt, dass es einen Policen-Handel zwischen den Fonds gegeben habe.
Liest man allerdings die Prospekte, so müssen die Anleger davon ausgegangen sein, dass die sogenannte Generierung von Versicherungspolicen auch, aber nur am Rande getätigt werden sollte. "Nach den uns vorliegenden Dokumenten gibt es dringenden Anlass zu der Befürchtung, dass kein einziger Life Trust Fonds jemals auch nur eine einzige Police an einen externen Dritten, also am Markt veräußern konnte" stellt Minderjahn fest. Wie der Branchendienst Fondstelegramm in einem Beitrag von heute (nur für Abonnenten lesbar) darstellt, kann der Weg am Beispiel einer einzelnen Policen beginnend im Jahre 2005 durch vier Life Trust Fonds nachvollzogen werden, bis sie schließlich 2008 als Einlage eines Life Trust Fonds im Pool-Fonds LTAP (Life Trust Asset Pool) landete. Der in allen Prospekten auftauchende Begriff des aktiven Portfoliomanagements erscheint danach in einem gänzlich neuen Licht. Nach den Unterlagen ist davon auszugehen, dass sehr große Policen-Pakete ausschließlich über "befreundete" Unternehmen gehandelt wurden. Das scheint die Staatsanwaltschaft Berlin wenigstens ansatzweise ebenso zu sehen, wie die Durchsuchungen bei BAC und Personen aus dem Umfeld der Gesellschaften annehmen lassen.
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht haben für ihre Mandanten zwischenzeitlich mehrere Klagen gegen die im Vertrieb eingebundenen Banken, wie die Karlsruher BBBank oder die Sparda-Bank München sowie sonstige Anlageberater eingereicht. Eine größere Zahl von Klagen ist in Vorbereitung.
"Die Maßnahmen der Berliner Staatsanwaltschaft nehmen wir zum Anlass", so Anwalt Minderjahn, "für unsere Mandanten nunmehr auch Ansprüche gegen Verantwortliche des Managements von BAC zu prüfen".
Quelle: www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust.html
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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