(ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die
Schadenersatzklagen zweier Anleger zu Lehman-Zertifikaten gegen die
Hamburger Sparkasse (Haspa) abgewiesen (Az.: XI ZR 178/10, Az.: XI ZR
182/10). Damit hat er die Entscheidungen des Hanseatischen
Oberlandesgerichts bestätigt (Az.: 13 U 117/09, Az.: 13 U 118/09). In
den vorliegenden Fällen wurde der Haspa vorgeworfen, einer
Offenlegungspflicht bezüglich der Margen und einer Aufklärung über
die Einlagensicherung der Lehman-Zertifikate nicht nachgekommen zu
sein. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Haspa ihren Kunden
alle Informationen zur Verfügung gestellt hat, die für eine
Anlageentscheidung notwendig waren.
"Wir fühlen uns nicht als Gewinner, auch wenn der
Bundesgerichtshof zu unseren Gunsten entschieden hat", sagt Reinhard
Klein, stellvertretender Vorstandssprecher und Privatkundenvorstand
der Haspa. "Die Finanzkrise hat die Bankenwelt nachhaltig verändert.
Wir haben frühzeitig einige Dinge auf den Prüfstand gestellt und
beschäftigen uns laufend damit, unsere Qualitätssicherung weiter zu
verbessern, um dem Qualitätsanspruch gegenüber unseren Kunden gerecht
zu werden."
"Wir bedauern, dass es überhaupt zu gerichtlichen
Auseinandersetzungen mit Kunden gekommen ist", so Klein. Mit den
heutigen Urteilen des BGH haben sowohl die Kläger als auch die Haspa
Rechtssicherheit in Bezug auf die Aufklärung über Margen und
Einlagensicherung erlangt. "Uns ist es wichtig, dass über die
untersuchten Sachverhalte nun höchstrichterlich entschieden wurde und
Klarheit herrscht", sagt Klein.
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Hamburger Sparkasse
André Grunert
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