(ots) - Einen Tag vor der ersten Lesung des
Einsatzversorgungsverbesserungsgesetzes im Bundestag erklärt der
Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Ulrich
Kirsch: "Ich begrüße sehr, dass das Parlament jetzt die Situation der
Soldatinnen und Soldaten verbessern will und damit den Einsatzfolgen
Rechnung trägt. Das ist eine sehr positive Entwicklung. Sie belegt,
dass es mit konsequenter und hartnäckiger Lobby-Arbeit möglich ist,
Dinge zum Guten zu wenden."
Viele der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen entsprechen
genau den Forderungen, die der BundeswehrVerband erarbeitet und der
Politik angetragen hat. Kirsch: "Mein Dank gilt den Fachpolitikern in
den Ausschüssen für Verteidigung, Inneres und Haushalt."
Bei aller Freude ist der Deutsche BundeswehrVerband mit dem
Gesetzentwurf noch nicht zufrieden. So müsse beispielsweise ein
verwundeter Zeitsoldat, der das Einsatzweiterverwendungsgesetz in
Anspruch nimmt, einen Schädigungsgrad von mindestens 50 Prozent
nachweisen, um einen sicheren Job zu erhalten. Kirsch: "30 Prozent
sind absolut ausreichend. Auch damit hat der Soldat ja einen
beträchtlichen Teil seiner Gesundheit geopfert." Außerdem müsse die
Probezeit in diesen Fällen deutlich kürzer ausfallen. Kirsch mahnt:
"Hier muss nachgebessert werden. Der BundeswehrVerband, die Menschen
in der Truppe, im Einsatz und auch ihre Angehörigen werden die
Debatte und das weitere Vorgehen der Politik bis zur endgültigen
Beschlussfassung sehr genau beobachten!"
Mit Befriedigung nimmt der Deutsche BundeswehrVerband zur
Kenntnis, dass sich Verteidigungsminister Thomas de Maizière
mittlerweile öffentlich zum Begriff des "Veteranen" bekennt. Oberst
Kirsch: "Ich weise allerdings darauf hin, dass sich daraus auch eine
besondere Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland ihren
Einsatzsoldaten gegenüber ergibt."
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