PresseKat - HCI Schiffsfonds IV – Falschberatung und Prospektfehler

HCI Schiffsfonds IV – Falschberatung und Prospektfehler

ID: 492819

Sowohl Banken, als auch bankenunabhängige Berater, wie der AWD hätten ihre Kunden über die Höhe der Provisionen aufklären müssen, die sie für den Vertrieb der Anteile am HCI Schiffsfonds IV erhalten haben. Da die Provision über 15 % gelegen hat, waren auch bankunabhängige Berater wir der AWD zur Aufklärung verpflichtet. Nach der Kickback-Rechtsprechung des BGH begründet das Unterlassen dieser Information einen Schadenersatzanspruch des Anlegers.

(firmenpresse) - Anlegerkanzlei Nittel macht Schadenersatz gegen AWD geltend

Mit rund 25 Mio. € haben sich Anleger im Jahr 2003 am HCI Schiffsfonds IV beteiligt. Wir sind von Mandanten, die vom AWD beraten wurden, beauftragt worden, Schadenersatz geltend zu machen. Bei der Überprüfung haben wir Beratungs- und Prospektfehler festgestellt, die gute Aussichten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen begründen.

Situation des Fonds hat sich 2010 weiter verschlechtert

Betrachtet man die Leistungsbilanzen der HCI Capital AG, wird deutlich, dass die drei Schiffe des HCI Schiffsfonds IV bereits seit dem Jahr 2008 regelmäßig hinter den prospektierten Erlösen zurückgeblieben sind. Waren es im Jahr 2008 noch durchschnittlich 20 % Mindererlöse, belief sich der Erlösausfall im Jahr 2009 bereits auf durchschnittlich 63 %. Nur eine leichte Besserung war im Jahr 2010 zu verzeichnen: Die Erlöse der drei Fondsschiffe blieben durchschnittlich um 58 % hinter den geplanten Erlösen zurück. Allein in den drei Jahren 2008 – 2010 fehlen dem HCI Schiffsfonds IV gegenüber der Prognose jetzt fast 1 ½ Jahreserlöse. Bei der MS „Gerd“ beläuft sich der Fehlbetrag allein in diesem Zeitraum auf minus 184 %. Ein desaströses Ergebnis.

Prospektfehler

Bei der im Auftrag unserer Mandanten erfolgten Prüfung des Fondsprospekts, welcher beim Vertrieb des Fonds eingesetzt wurde, haben wir eklatante Prospektmängel festgestellt. Der Anleger kann dem Prospekt den für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstand, in welchem Umfang seine Beteiligung nicht in das Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird, nicht ohne weiteres entnehmen. Eine Gesamtdarstellung, der sich entnehmen lässt, in welcher Höhe Kosten für die Konzeption des Anlagemodells und den Vertrieb anfallen, sucht man vergebens. In welcher Höhe diese Kosten entstanden sind und welchen Anteil an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital sie ausmachen, kann man nur durch aufwändige Berechnungen entnehmen. Daher ist der Prospekt, legt man die diesbezügliche Rechtsprechung des BGH zu Grunde, fehlerhaft.





Kurze Charterverträge = hohes Risiko

Das Risiko von Charterverträgen, die nur für vergleichsweise kurze Zeiträume geschlossen wurden, hat beim HCI Schiffsfonds IV voll durchgeschlagen. Die durchschnittliche Laufzeit der Festcharterverträge für die ursprünglich sechs Schiffe belief sich laut Prospekt auf nur 3,5 Jahre. Die Bedingungen die Anschlusscharterverträge richteten sich nach den Marktbedingungen. Da die Charterraten regelmäßig starken Schwankungen, die durch konjunkturelle Einflüsse bedingt sind, unterliegen, bestand von Anfang an das Risiko stark sinkender Chartereinnahmen. Ein Risiko, das sich aufgrund der starken Einbrüche im Welthandel seit Mitte des Jahres 2008 in besonders ausgeprägter Weise verwirklicht hat. Auf dieses spezielle Risiko des HCI Schiffsfonds IV hätte bei der Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Fonds hingewiesen werden müssen.

Kickbacks – Schadenersatz bei unterlassener Aufklärung über Provisionsinteresse

Sowohl Banken, als auch bankenunabhängige Berater, wie der AWD hätten ihre Kunden über die Höhe der Provisionen aufklären müssen, die sie für den Vertrieb der Anteile am HCI Schiffsfonds IV erhalten haben. Da die Provision über 15 % gelegen hat, waren auch bankunabhängige Berater wir der AWD zur Aufklärung verpflichtet. Nach der Kickback-Rechtsprechung des BGH begründet das Unterlassen dieser Information einen Schadenersatzanspruch des Anlegers.

Wurden auch Sie vom AWD in Bezug auf Ihre Beteiligung am HCI Schiffsfonds IV beraten? Haben auch Sie den Verdacht, falsch beraten worden zu sein? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Alexander Meyer
Rechtsanwalt

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Datum: 04.10.2011 - 19:16 Uhr
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