(firmenpresse) - Bonn, 20. Mai 2008 - Sanieren per Insolvenzplan: Mit dieser selten angewandten Maßnahme gelang es DHPG-Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, die krisengeschüttelte Beck GmbH aus Andernach vor dem wirtschaftlichen Ruin zu bewahren. Die Gläubiger haben jetzt den Insolvenzplan mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist die Sanierung des inhabergeführten Familienunternehmens sowie der Fortbestand von 74 Arbeitsplätzen gesichert.
Im Jahr 2005 geriet die auf die Herstellung und den Verkauf von Wurstwaren spezialisierte Beck GmbH in eine schwere finanzielle Schieflage. Schließlich war die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens massiv bedroht. Firmen in vergleichbaren Situationen erwartet vielfach eine Zerschlagung. Ein konsequenter Kurswechsel bewahrte die Beck GmbH und ihre Belegschaft vor diesem Schicksal. Im September 2006 wurde Dr. Ralf Bornemann vom Amtsgericht Mayen als Insolvenzverwalter des angeschlagenen Betriebs bestellt. Der praxiserprobte Sanierer leitete umgehend Maßnahmen ein, um die Krise abzuwenden. Neben der Übernahme sämtlicher finanzwirtschaftlicher Aufgaben wurden gezielt Schwachstellen nach innen und außen analysiert. Als Folge hieraus stellte der DHPG-Insolvenzverwalter einen branchenerfahrenen Betriebsleiter ein, der mittlerweile auch als Gesellschafter die unternehmerischen Geschicke mitgestaltet.
Der Erfolg der eingeleiteten Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen ließ nicht lange auf sich warten. Bereits im Geschäftsjahr 2007 erwirtschaftete das Unternehmen wieder einen Gewinn in sechsstelliger Höhe. Trotz laufenden Insolvenzverfahrens konnten alle bestehenden Kundenbeziehungen fortgeführt werden. Dadurch gelang es nicht nur sämtliche Arbeitsplätze zu erhalten, sondern sogar zwölf weitere Stellen zu schaffen. Der Insolvenzplan sichert den Fortbestand der Firma nachhaltig und bietet die Basis für eine erfolgreiche Neupositionierung.
Die Rolle des Insolvenzverwalters wird trotz eines enormen Gestaltungspotenzials häufig falsch eingeschätzt. "Der Insolvenzverwalter wird zu Unrecht als eine Art Unternehmensbestatter angesehen", bestätigt DHPG-Rechtsanwalt Dr. Bornemann. "Die Rolle ähnelt vielmehr einem Rettungsarzt, der Not leidenden Unternehmen wieder auf die Beine helfen kann." Von dem Insolvenzplan profitiert auch die Gläubigerseite. Die fortgesetzten Marktaktivitäten der Beck GmbH sichern ihnen einen Forderungsausgleich von mindestens 25 Prozent innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums. Ohne Insolvenzplan könnten Gläubiger erfahrungsgemäß nur auf den Ausgleich von 5 bis 10 Prozent ihrer Forderung hoffen. Gleichzeitig eröffnet ein teilweiser Schuldenerlass der Beck GmbH die Perspektive eines neuen unternehmerischen Aufschwungs.
Ãœber DHPG:
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Ãœber den DHPG-Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann:
Nach Ausbildung zum Bankkaufmann Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Promotion über Zweckbestimmungsklauseln bei Sicherungsgeschäften. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 1999. Seit 2005 bei der DHPG. Tätigkeitsschwerpunkte: umfangreiche Tätigkeit als gerichtlich bestellter Gutachter, Treuhänder und Insolvenzverwalter, Sanierungs- und Insolvenzberatung, Gesellschaftsrecht, Bankrecht. Dozent an führenden Finanzschulen.
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