Mit rund 40 Mio. € haben sich Anleger am HCI Schiffsfonds III beteiligt. Wir sind von Mandanten, die von einem Berater beraten wurden, beauftragt worden, Schadenersatzansprüche zu prüfen. Dabei haben wir Beratungs- und Prospektfehler festgestellt, die gute Aussichten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen begründen.
(firmenpresse) - Anlegerkanzlei Nittel macht Schadenersatz geltend
Mit rund 40 Mio. € haben sich Anleger am HCI Schiffsfonds III beteiligt. Wir sind von Mandanten, die von einem Berater beraten wurden, beauftragt worden, Schadenersatzansprüche zu prüfen. Dabei haben wir Beratungs- und Prospektfehler festgestellt, die gute Aussichten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen begründen.
Situation des Fonds hat sich 2010 weiter verschlechtert
Betrachtet man die Leistungsbilanzen der HCI Capital AG, wird deutlich, dass die vier Schiffe des HCI Schiffsfonds III teilweise bereits seit dem Jahr 2006 regelmäßig hinter den prospektierten Erlösen zurückgeblieben sind. Waren es im Jahr 2008 noch durchschnittlich 24 % Mindererlöse, belief sich der Erlösausfall im Jahr 2009 bereits auf durchschnittlich 31 % um im Jahr 2010 auf 37% anzusteigen. Allein in den drei Jahren 2008 – 2010 fehlen dem HCI Schiffsfonds III gegenüber der Prognose jetzt fast ein Jahreserlös. Ein desaströses Ergebnis.
Prospektfehler
Bei der im Auftrag unserer Mandanten erfolgten Prüfung des Fondsprospekts, welcher beim Vertrieb des Fonds eingesetzt wurde, haben wir eklatante Prospektmängel festgestellt. Der Anleger kann dem Prospekt den für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstand, in welchem Umfang seine Beteiligung nicht in das Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird, nicht ohne weiteres entnehmen. Eine Gesamtdarstellung, der sich entnehmen lässt, in welcher Höhe Kosten für die Konzeption des Anlagemodells und den Vertrieb anfallen, sucht man vergebens. In welcher Höhe diese Kosten entstanden sind und welchen Anteil an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital sie ausmachen, kann man nur durch aufwändige Berechnungen entnehmen. Daher ist der Prospekt, legt man die diesbezügliche Rechtsprechung des BGH zu Grunde, fehlerhaft.
Kurze Charterverträge = hohes Risiko
Das Risiko von Charterverträgen, die nur für vergleichsweise kurze Zeiträume geschlossen wurden, hat beim HCI Schiffsfonds IV voll durchgeschlagen. Die durchschnittliche Laufzeit der Festcharterverträge für die vier Schiffe belief sich laut Prospekt auf nur 4 Jahre. Die Bedingungen die Anschlusscharterverträge richteten sich nach den Marktbedingungen. Da die Charterraten regelmäßig starken Schwankungen, die durch konjunkturelle Einflüsse bedingt sind, unterliegen, bestand von Anfang an das Risiko stark sinkender Chartereinnahmen. Ein Risiko, das sich in der Form stark verminderter Erlöse seit 2006 in besonders ausgeprägter Weise verwirklicht hat. Auf dieses spezielle Risiko des HCI Schiffsfonds III hätte bei der Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Fonds hingewiesen werden müssen.
Kickbacks – Schadenersatz bei unterlassener Aufklärung über Provisionsinteresse
Sowohl Banken, als auch bankenunabhängige Berater hätten ihre Kunden über die Höhe der Provisionen aufklären müssen, die sie für den Vertrieb der Anteile am HCI Schiffsfonds IV erhalten haben. Da die Provision über 15 % gelegen hat, waren auch bankunabhängige Berater zur Aufklärung verpflichtet. Nach der Kickback-Rechtsprechung des BGH begründet das Unterlassen dieser Information einen Schadenersatzanspruch des Anlegers.
Wurden auch Sie in Bezug auf Ihre Beteiligung am HCI Schiffsfonds III beraten? Haben auch Sie den Verdacht, falsch beraten worden zu sein? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer
Rechtsanwalt
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-schiffsfonds-iv-falschberatung-und-prospektfehler.html
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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