Die Nürnberger Zeitung berichtete in Ihrer Ausgabe vom 28.07.2011 über den Prozesserfolg der Sozietät ilex Rechtsanwälte & Steuerberater vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Eine Einzelrichterin eines Zivilsenates hatte per Beschluss vom 25.07.2011 zugunsten der Käuferin eines Blockheizkraftwerkes der deutsch-schweizerischen GFE-Unternehmensgruppe eine zuvor anderslautende Entscheidung des Landgerichtes Bamberg aufgehoben und den sogenannten dinglichen Arrest gegen insgesamt 17 Verantwortliche der GFE Unternehmensgruppe angeordnet. Nunmehr hat das Oberlandesgericht Bamberg in einem weiteren Beschluss vom 28.07.2011 zugunsten eines weiteren geschädigten Käufers erneut einen Arrest angeordnet und sich den rechtlichen Ausführungen der zuvor ergangenen Entscheidung angeschlossen.
(firmenpresse) - Rechtsanwalt Dr. Schulte am Hülse, der diese weitere Entscheidung des Oberlandesgerichtes Bamberg erwirkt hatte, kommentierte diese wie folgt: „Wir freuen uns für unseren Mandanten über diesen Prozesserfolg. Für den Käufer ist dies der erste Schritt, um zu versuchen, den entstandenen Schaden zu kompensieren. Der GFE-Komplex ist nach wie vor von wenig durchdachten Ratschlägen und vermeintlichen Sanierungskonzepten durchdrungen. Einer der maßgeblichen „Technikern“ auf Seiten der GFE rät derzeit geschädigten Käufern, den Freistaat Bayern wegen einer vermeintlichen Amtshaftung in Anspruch zu nehmen. Davon rät ilex Rechtsanwälte & Steuerberater dringend ab. Besser sollte man durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens Einblick in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft nehmen. Die Lektüre kann den Betroffenen helfen, sich über die tatsächliche Sachlage klar zu werden und verhindert falsche Entscheidungen.“
ilex Rechtsanwälte & Steuerberater hatte in einem ersten Schritt die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth für betroffene Käufer als Strafgeschädigte durchgesetzt. Diese Akte wurde dann durch das ilex Kanzleiteam ausgewertet und erst auf dieser Grundlage, nachprüfbarer Fakten, die jeweiligen prozessualen Schritte eingeleitet. Die nunmehr ergangenen Entscheidungen der Obergerichte bestätigen diesen Weg als zielführend.
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