Der Feind des Medienfonds ist das Finanzamt. Dies strich von jetzt auf gleich die Steuervorteile, die den Anlegern gerade wegen der besonderen Gestaltung der meisten Medienfonds versprochen wurden. Wer hätte aber gedacht, dass sich dann das Finanzgericht München zum Retter in schimmernder Rüstung entwickelt.
(firmenpresse) - Der kalten Dusche, die die Finanzämter den Anleger von Medienfonds verpassten, folgte ein erster warmer Schauer durch eine Entscheidung des Finanzgerichts München. Medienfonds galten lange Zeit als wunderbares Steuersparmodell. Sie waren so gestaltet, dass den Anlegern ein Verlust von bis zu 100% auf ihre Einlage zugewiesen wurde, den sie in ihrer Steuererklärung als Verlustvortrag geltend machen konnten. Gleichzeitig war durch eine Bankgarantie gesichert, dass man das eingezahlte Geld später vollständig zurückerlangte. Das wollten sich viele nicht entgehen lassen, weshalb Medienfonds weggingen, wie warme Semmeln. So entstanden mal mehr, mal weniger erfolgreiche Filme, wie "Herr der Ringe", "Rush Hour 2" oder "Terminator 3". So sehr sich schließlich das Kinopublikum amüsierte, für Anleger kam bald die bittere Pille. Denn die Finanzämter spielten bei dem Ganzen einfach nicht mit.
Statt der versprochenen 100% durften die Anleger auf einmal nur 10-30% der anfänglichen Verluste des Medienfonds vor dem Fiskus geltend machen. Über Nacht wurden so etliche Kapitalanlagen entwertet, und dies - was besonders sauer aufstieß - auch noch rückwirkend. Auf einmal drohten den Anlegern erhebliche Steuernachzahlungen.
Knackpunkt der ganzen Angelegenheit war ein zwischen dem Medienfonds (meist in der Form einer GmbH & Co. KG), dem Lizenznehmer (der die Verwertungsrechte des Films besaß) und der Bank geschlossener Vertrag. Darin verpflichtete sich die Bank unter anderem zur Zahlung der ausgewiesenen Rendite an die Anleger, bekam im Gegenzug vom Lizenznehmer für diese Garantie ein Entgelt in Gestalt einer Gebühr. Die Beteiligten nannten das "befreiende Schuldübernahme", die Finanzämter sahen darin ein "abstraktes Schuldversprechen". Was auf den ersten Blick wie ein Streit um Begrifflichkeiten anmutet, hatte katastrophale Folgen für die Wirtschaftlichkeit und das Konzept der Medienfonds. Die Zahlungsverpflichtung der Bank wurde damit nämlich plötzlich als Einnahme bzw. Gewinn des Fonds gewertet, was natürlich in Folge auch die Verlustzuweisungen schmälerte. Und wo keine Verluste, da keine Geltendmachung in den Steuererklärungen der Anleger.
Das einstmals attraktive Kapitalanlagemodell spülte Milliarden in die Filmindustrie. Jetzt standen den Betroffenen Steuernachzahlungen in Millionenhöhe ins Haus. Deshalb zogen die Initiatoren der Medienfonds gegen die Finanzämter zu Felde. Das Finanzgericht München gab ihnen mit inzwischen rechtskräftigen Beschluss vom 08. April 2011 Recht. Die Einschätzung und rechtliche Bewertung der Medienfonds durch die Finanzbehörden sei nach dessen Auffassung nicht tragbar. Unterm Strich bleibt es bei der von Anfang an vorgesehenen Möglichkeit der Verlustabschreibungen.
Ein großes "Aber" lässt sich jedoch nicht vermeiden. Der Teufel steckt mal wieder im Detail, genauer gesagt der Begründung des Finanzgerichts München. Zwar sei die Zahlungsverpflichtung der Bank im Jahr der Beteiligung nicht steuerlich zu berücksichtigen gewesen, allerdings ließ das Gericht offen, ob das für die Folgejahre ebenso gilt. In genau diese Bresche schlagen aktuell die Finanzämter , wenn sie nun eine lineare Verteilung der Schlusszahlung vornehmen, die Verluste gewissermaßen auf die weiteren Jahre verteilen. Als Konsequenz bliebe auf der einen Seite ein Teil der ursprünglichen Steuervorteile erhalten, auf der anderen Seite müssen Anleger weiterhin mit Steuernachzahlungen rechnen. Nicht mehr so hoch wie zuvor, dennoch bliebe die Rendite der Kapitalanlage geschmälert. Medienfonds haben eindeutig ausgespielt.
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