(ots) - Zum Internationalen Aktionstag gegen die
Todesstrafe am 10. Oktober hat sich der Auslandsbischof der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Schindehütte, für
die weltweite Ächtung der Todesstrafe eingesetzt.
Die Vollstreckung des Todesurteils gegen Troy Davis am 21.
September in den USA habe wieder einmal gezeigt, dass "dieses
Strafmaß einem Rechtsstaat nach westlichem Verständnis nicht
angemessen ist", sagte Schindehütte heute in Hannover. Trotz massiver
Zweifel an seiner Schuld und vieler offener Fragen sei Troy Davis
getötet worden, was gerade für ein Land mit hohen rechtsstaatlichen
Ansprüchen wie den USA nicht hinnehmbar sei. Grundsätzlich seien die
Würde des Menschen und sein damit verbundenes Recht auf Leben von
staatlicher Seite zu schützen, wie es auch in der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben ist. Dass Menschen immer
noch gehängt, vergiftet oder erschossen werden, um eine andere
Straftat zu vergelten, sei mit dem christlichen Verständnis von
Vergebung nicht vereinbar. "Gerechtigkeit wird nicht durch weiteres
Unrecht hergestellt", so der Auslandsbischof weiter.
Die Todesstrafe verstößt gegen Artikel 3 und 5 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte: Die vorsätzliche Tötung von Menschen
durch den Staat ist eine Verletzung des Rechts auf Leben und des
Rechts, keine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe erleiden zu müssen. Nicht nur in den USA warten
zahlreiche Gefangene auf die Hinrichtung. Mittlerweile haben zwar 139
Länder weltweit die Todesstrafe abgeschafft, doch bleibt sie in 58
Staaten immer noch ein mögliches Instrument. Im vergangenen Jahr sind
in 23 Ländern Menschen hingerichtet worden. Als letztes Land in
Europa hält Weißrussland an der Todesstrafe fest. Die meisten aller
bekannt gewordenen Hinrichtungen finden jedoch in China statt.
Hannover, 10. Oktober 2011
Pressestelle der EKD
Silke Römhild
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