(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) erwarten, dass die
Bundesregierung - im Zuge der unmittelbar bevorstehenden Änderung des
Wettbewerbsrechts - die Pressefusionskontrolle novelliert. Der
Konsens innerhalb der Zeitungsbranche sei gegeben, erklärten
BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff und VDL-Geschäftsführer
Martin Wieske heute in Berlin. Die Eckpunkte für eine maßvolle
Anpassung der Pressefusionskontrolle an die veränderten Bedingungen
im Medienmarkt seien der Bundesregierung übermittelt worden.
Die für Presseunternehmen geltende Aufgreifschwelle sollte nach
Vorstellung der Verleger vom Faktor 20 auf den Faktor acht reduziert
werden. Damit würden Verlage mit einem gemeinsamen Umsatz von bis zu
62,5 Millionen Euro künftig keiner Zusammenschlusskontrolle
unterliegen. Derzeit liegt die Grenze bei 25 Millionen Euro.
Ebenfalls ausgenommen von den Kontrollvorschriften sollten solche
betroffenen Pressemärkte sein, auf denen weniger als 1,9 Millionen
Euro umgesetzt werden (Bagatellmarkt). Bisher liegt diese Grenze bei
750.000 Euro. Ferner sollte die für alle anderen Branchen bereits
geltende Bagatellanschlussklausel (Umsatzerlös eines beteiligten
Unternehmens) auch für Presseunternehmen eingeführt werden. Hier
sollte ebenfalls der Faktor 8, das heißt acht Mal strengere
Umsatzregeln als in anderen Branchen, gelten. Damit läge diese
Schwelle bei 1,25 Millionen Euro.
Die Pressefusionskontrolle als Sonderregelung für Zeitungen und
Zeitschriften solle auch künftig dem Erhalt der Pressevielfalt
dienen. Deshalb sei es richtig und konsequent, bei der Berechnung der
Schwellenwerte einzig die Anzeigen- und Vertriebserlöse von Zeitungen
und Zeitschriften anzuwenden. Umsätze aus Bereichen wie
Akzidenzdruck, Briefzustelldienste oder Anzeigenblätter sollten bei
der Pressefusionskontrolle unberücksichtigt bleiben.
Im Zusammenhang mit notwendigen Sanierungsfusionen stellten die
Vertreter der Verlegerverbände fest, dass es für den Erhalt der
Wettbewerbsstruktur im betroffenen Markt nicht zielführend sei, wenn
für den Nachweis einer notwendigen Sanierung der bevorstehende
Marktaustritt eines Verlages abgewartet werden müsse. Die
Sanierungsfusion solle bereits zugelassen werden, wenn nachweislich
auf Dauer negative Betriebsergebnisse zu erwarten seien.
Änderungen sollten sich auch bei der Behandlung der Frage des
potenziellen Wettbewerbs ergeben. Für die Annahme eines potenziellen
Wettbewerbs zwischen Nachbarverlagen genüge nach Ansicht der Verbände
nicht die rein theoretische Möglichkeit, dass es zwischen den
Beteiligten zu einem Wettbewerb kommen würde. Vielmehr müssten
konkrete Tatsachen eine entsprechende Annahme stützen.
BDZV und VDL machten deutlich, dass sich die Bedingungen auf den
Leser- und Anzeigenmärkten mit dem Fortschreiten der digitalen
Mediennutzung stark wandeln würden. Sowohl Leser als auch Werbekunden
hätten heute eine Vielzahl von Alternativen zur gedruckten Zeitung.
Im Internet stünden mittlerweile die Betreiber von Suchmaschinen,
verlagsferne Anbieter von Rubrikenmärkten und
Social-Media-Plattformen in einem immer härter werdenden Wettbewerb
mit den Zeitungsverlagen, der bis in die lokalen und sublokalen Räume
reiche.
Pressekontakt:
BDZV
Dietmar Wolff
Hauptgeschäftsführer
Telefon: 030/726298-200
e-Mail: wolff(at)bdzv.de
VDL
Martin Wieske
Geschäftsführer
Telefon: 030/39805167
e-Mail: info(at)lokalpresse.de