Bevorzugt werden Pennystock-Aktien zum Betrug an Anlegern mittels Kursmanipulation verwendet. Woran man die Abzocke erkennt.
(firmenpresse) - Unter ‚Scalping’ versteht man ein Illegales Börsengeschäft, bei dem Börsenhändler, Banker, Journalisten oder so genannte Börsen-Gurus Aktien zunächst auf eigene Rechnung kaufen, um sie anschließend anderen zum Kauf zu empfehlen. Folgen viele Anleger einer solchen Empfehlung, steigt durch die stärkere Nachfrage der Kurs an und die vorab gekauften Papiere können mit Gewinn wieder verkauft werden.
Der Bundesgerichtshof hat in einer Präzedenzentscheidung die Strafbarkeit missbräuchlicher Aktienempfehlungen prinzipiell bestätigt - und damit die Strafverfolgung in vielen anderen Verfahren erheblich erleichtert
Exakt dieses Prozedere machen sich Abzocker zu nutze. Man gründet eine Inc. oder PLC und listet die entsprechenden Aktien an kleineren Börsenplätzen. Da es sich um Pennystock-Aktien amerikanischer bzw. britischer Gesellschaftsformen handelt, sind die Anforderungen der Listung und die Kontrollen nur gering.
Ist dieser erste vorbereitende Schritt realisiert, werden per Pressemeldung, Börsennews und anderen Kommunikationswegen fingierte Positivinformationen zur eigenen Aktie publiziert. Damit sind alle Vorbereitungen eines geschickten Betrugsmanövers abgeschlossen, es erfolgen Werbeanrufe. Verbraucherdienst e.V. berichtet ausführlich über die weitere Vorgehensweise auf der Webseite des Verbraucherdienst e.V.