(ots) - (DBV) " Die Ziele von EU-Agrarkommissar Dacian
Ciolos für eine Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik von 2014 bis
2020 sind richtig. Mit seinen vorgeschlagenen Maßnahmen werden sie
aber nicht zu erreichen sein. Auch den Verbrauchern nehme sie die
Sicherheit bei der Versorgung mit heimischen Lebensmitteln". Dies
erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd
Sonnleitner, in einer ersten Stellungnahme nachdem der
EU-Agrarkommissar heute seine Vorschläge veröffentlicht hat. " Die
deutschen Bauern sind bei der Erzeugung von Lebensmitteln, Bioenergie
und nachwachsenden Rohstoffen den Prinzipien einer nachhaltigen,
umweltschonenden und tierschutzgerechten Wirtschaftsweise
verpflichtet. Seit der EU-Agrarreform von 2003 haben die Bauern eine
"gegrünte" Agrarpolitik voll umgesetzt", betonte Sonnleitner. Darin
gebe es keinen Widerspruch mit der EU-Kommission. Doch angesichts der
weltweit steigenden Nachfrage nach Lebensmitteln, des zunehmenden
Bedarfs an Bioenergie - auch angesichts der in Deutschland
beschlossenen Energiewende - und des Verbrauchs an nachwachsenden
Rohstoffen seien Ciolos Vorschläge zur Flächenstilllegung nicht mehr
zeitgemäß. Sie gefährdeten den eingeschlagenen Weg einer
wettbewerbsfähigen, ökologischen und sozialen Landwirtschaft, die in
Deutschland Rückgrat einer Branche mit 5 Millionen Erwerbstätigen
sei. "Deutschland und Europa müssen grünes Wachstum stärken",
forderte Sonnleitner. "Deshalb unterstützen wir die Stärkung der
Agrarwirtschaft, die Einrichtung eines Krisenfonds und die
Junglandwirteförderung." Gerade heute in schwieriger politischer und
wirtschaftlicher Lage sei für die EU die gemeinsame Agrarpolitik
stabiles Element, dass nicht geschwächt werden dürfe.
Der DBV nimmt in einer ersten Stellungnahme zu den
Detailvorschlägen von Agrarkommissar Ciolos wie folgt Stellung:
1.Europa braucht ein nachhaltiges Wachstum in der
Nahrungsmittelerzeugung, bei Nachwachsenden Rohstoffen und bei der
Bioenergie. Dies ist sowohl wegen der Ernährungssicherung bei einer
weltweit steigenden Nahrungsmittelnachfrage als auch als Beitrag zum
Umstieg auf Erneuerbare Energien notwendig. Die Land- und
Agrarwirtschaft hat nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 durch
eine gute Nutzung ihrer natürlichen Produktionspotentiale einen
wesentlichen Beitrag zum Aufschwung geleistet. Das ist grünes
Wachstum. Leider wird die wirtschaftliche Bedeutung der
Agrarwirtschaft von der EU-Kommission in ihren Vorschlägen für die
Gemeinsame Agrarpolitik 2014 bis 2020 nicht annähernd gewürdigt. Der
Deutsche Bauernverband warnt, dass mit dem positiv besetzten Begriff
eines "Greening" der GAP ein falscher Weg der Extensivierung, ja
teilweise sogar erzwungener Stilllegung produktiver
landwirtschaftlicher Flächen eingeschlagen wird.
2.Eine politisch geförderte Stilllegung von fünf bis sechs
Millionen Hektar Ackerflächen in der EU (bzw. 600.000 Hektar in
Deutschland) ist nicht nur ökonomischer Unsinn, sondern auch
ökologisch ohne Ziel. Der dadurch ausgelöste Verlust von etwa 30
Millionen Tonnen Getreide verschärft die "Teller oder Tank"-Debatte,
löst einen zusätzlichen Importsog aus, verschenkt wirtschaftliche
Leistungskraft im ländlichen Raum und sichert keineswegs die Ziele in
der Biodiversität. Der DBV unterstützt deswegen nachdrücklich die
Agrarumweltprogramme in der zweiten Säule und fordert die
Wiedereinführung einer Anreizkomponente.
3.Für den Deutschen Bauernverband ist die Einführung einer
pauschalen "Greening-Zahlung" von 30 Prozent der heutigen
Flächenzahlung nicht akzeptabel, wenn eine gleichwertige
Vereinfachung bei Cross Compliance unterbleibt. Die EU-Kommission
schlägt aber das genaue Gegenteil vor, nämlich eine Ausweitung
bürokratischer Vorgaben bei Cross Compliance und beim Greening eine
starre und bürokratische Vorgaben zur Fruchtartenvielfalt und zur
Stilllegung. Der DBV fordert stattdessen flexible Wahlmöglichkeiten
für den Landwirt. Bei Cross Compliance muss eine deutliche
Entschlackung erfolgen. Ziel der EU-Agrarreform sollte es vorrangig
sein, den nunmehr für 2019 zugesagten Übergang zu unbürokratischen
Flächenprämien in allen EU-Ländern tatsächlich umzusetzen.
4.Der Versuch, den "aktiven Landwirt" über Umsatzquoten zu
definieren, ist viel zu bürokratisch und deswegen zum Scheitern
verurteilt. Das Ziel ist grundsätzlich richtig, es muss aber an der
aktiven Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
angesetzt werden.
5. Abgelehnt wird der erneute Versuch, den Direktausgleich unter
sozialem Blickwinkel nach der Betriebsgröße zu staffeln (Ober- und
Untergrenzen). Dieser Vorschlag steht im Widerspruch zum Konzept
einer Flächenprämie, führt zu mehr Bürokratie und entsprechenden
Verzerrungen zwischen den Landwirten in Europa.
6.Der Deutsche Bauernverband tritt für eine möglichst weitgehende
Entkopplung des Direktausgleichs zur Sicherung wettbewerbsneutraler
Marktverhältnisse in Europa ein.
7.Der Deutsche Bauernverband lehnt eine nicht nachvollziehbare
Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete nach dem System der 8
biophysikalischen Kriterien ab. Der DBV fordert eine sachgerechte
Abgrenzung der benachteiligten Gebiete auf Basis des bewährten
Indexsystems (LVZ oder EMZ), ergänzt um Gebiete mit einem hohen
Dauergrünlandanteil.
8.Der Deutsche Bauernverband erinnert daran, dass sowohl die
Zuckermarktordnung wie die Weinmarktordnung erst vor kurzem und
grundlegend reformiert worden sind. Deshalb plädiert er für eine
Fortschreibung der jetzigen Marktregeln bis 2020.
9.Die Ausgestaltung der GAP 2014 bis 2020 hängt entscheidend vom
Finanzrahmen für den EU-Haushalt insgesamt und speziell für den
Agrarhaushalt ab. Da hierüber voraussichtlich erst Ende 2012
entschieden wird, kann auch über Gemeinsame Agrarpolitik erst
anschließend entschieden werden. Bis dahin gilt es, die
Grundprinzipien wie die Details der Gemeinsamen Agrarpolitik zwischen
EU-Parlament, Agrarrat und EU-Kommission sorgfältig zu beraten. Der
Deutsche Bauernverband wird sich mit detaillierten Stellungnahmen zu
den einzelnen Verordnungen einbringen.
Pressekontakt:
Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240