Forderung nach Verlängerung der Investitionszulage Ost
Im Rahmen der Konferenz der Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer, die am gestrigen Mittwoch in Berlin zusammenkam, haben sich mehrere der Regierungschefs für eine Verlängerung der Investitionszulage Ost ausgesprochen. Da die Investitionszulage derzeit bis 2009 befristet ist, wurde die Bundesregierung aufgefordert, noch vor der Sommerpause das entsprechende Gesetzgebungsverfahren zu beschließen und die Wirtschaftsförderung Ost in der bisherigen Form bis 2013 fortzusetzen.
(firmenpresse) - Auch der Vorstand der Handwerkskammer Cottbus (HWK) begrüßt ausdrücklich, dass die Ministerpräsidenten der neuen Länder sich für die Verlängerung der Investitionszulage über
das Jahr 2009 eingesetzt haben: „Die weitere Gewährung der Investitionszulage in gleicher Höhe wie bisher ist eine Notwendigkeit, um die erforderlichen Investitionen in den Handwerksunternehmen zu ermöglichen“, erklärt Kammerpräsident Peter Dreißig. Mit der Investionszulage, bei der es sich um eine Steuersubvention handelt, werden vor allem die wirtschaftlich schwächeren ostdeutschen Länder und ganz besonders der ländliche Raum gefördert.
Allerdings ist davon auszugehen, dass die Investitionszulagen nicht mehr in der gleichen Höhe verfügbar sein werden und sich das Bundeskabinett voraussichtlich über eine stufenweise Absenkung beraten wird.
Die Investitionszulage Ost war zuletzt 2006 verlängert worden. Mit ihr werden Anschaffungen im Handwerk und in der Industrie in den neuen Länder gefördert. Eine steuerliche Entlastung von bis zu 30 Prozent ist möglich, so dass Investitionen der Industrie, industrienahe Dienstleister und im Beherbergungsgewerbe unterstützt werden, wenn neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
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