Aus und vorbei: Der offene Immobilienfonds AXA Immoselect wird abgewickelt. Anleger des AXA Immoselect werden im Rahmen der Abwicklung Verluste erleiden. Fragen auch Sie sich, ob Sie bei der Anlage in den AXA Immoselect richtig beraten wurden?
(firmenpresse) - Zahlreiche Schadenersatzklagen für AXA Immoselect Fondsanleger eingereicht
Aus und vorbei – mit dem AXA Immoselect wird jetzt ein weiterer offener Immobilienfonds liquidiert. Die Investmentgesellschaft AXA Investment Managers zog einen Monat vor dem Ende der für die Restrukturierung des Fonds vorhandenen Frist die Reißleine: Der AXA Immoselect wird aufgelöst, da es nicht gelungen ist, die für die Wiedereröffnung erforderliche Liquidität zu schaffen, verkündete das Fondsmanagement.
Der im Jahr 2002 aufgelegte Fonds soll nun bis zum Oktober 2014 aufgelöst werden. Ob innerhalb dieser Zeit die 66 Fondsimmobilien tatsächlich zu marktgerechten Preisen verkauft werden können, bezweifeln Marktbeobachter. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie sich auf weitere Verluste einstellen müssen.
Anleger des AXA Immoselect, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben möchten, haben vielfach gute Aussichten, ihre Verluste im Wege des Schadenersatzes von ihrem Anlageberater bzw. der sie beratenden Bank zurückzubekommen.
Wir haben inzwischen für zahlreiche Anleger des AXA IMMOSELECT Schadenersatzklagen eingereicht
Unseren Mandanten wurde die Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds AXA IMMOSELECT von ihrer Bank als sichere Sachwertanlage angeboten. Verlustrisiken gebe es nicht, die Anleger kämen jederzeit an ihr Geld und könnten durch monatliche Entnahmen ihren Lebensunterhalt im Alter finanzieren. Von Provisionen, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhält, war regelmäßig nicht die Rede.
All dies sind Beratungsfehler, die Schadenersatzansprüche der Anleger des AXA Immo Select nach sich ziehen, die wir derzeit außergerichtlich und gerichtlich gegen die Berater geltend machen.
Unser erstes Ziel ist es, für unsere Mandanten wenn möglich eine schnelle und kostengünstige Lösung auf dem Vergleichsweg herbeizuführen. Erst wenn dies sich nicht als möglich erweist, müssen wir die Gerichte zur Hilfe nehmen und zur Klageerhebung raten.
Verjährung droht
Bei vielen Anlegern, die in den AXA Immoselect investiert haben, ist Eile geboten, denn Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung durch Banken im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds verjähren regelmäßig innerhalb von 3 Jahren nach Abschluß des Anlagegeschäfts. Da diese Verjährung taggenau und nicht erst zum Jahresende eintritt, ist in vielen Fällen schnelles Handeln erforderlich.
Diese kurze Verjährung gilt nicht für Anleger, die von ihrer Bank bei der Beratung über den AXA Immoselect nicht über die der Bank zufließenden Provisionen, die so genannten Rückvergütungen oder Kickbacks informiert wurden. Hier beginnt eine dreijährige Verjährung erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Anleger Kenntnis davon erhalten, dass die Bank derartige Zahlungen erhalten hat.
Anleger, denen die Investition in den AXA Immoselect von nicht bankgebundenen Beratern empfohlen wurde, wissen vielfach erst seit 2 Jahren, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen aussetzen können, dass sie also nicht an ihr Geld kommen. Sie haben jetzt noch bis Ende 2012 Zeit, gestützt auf diesen Beratungsfehler Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Fragen auch Sie sich, ob Sie bei der Anlage in den AXA Immoselect richtig beraten wurden?
Vier Punkte in denen wir regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
• Sicherheit vor Wertverlusten
Viele Anleger haben in den AXA IMMOSELECT investiert, weil ihnen diese Anlagen in einen offenen Immobilienfonds als sicher, gleichsam als Ersatz für Festgeldanlagen angepriesen wurden. Die zum Teil erheblichen Abwertungen offener Immobilienfonds haben erhebliche Risiken in Bezug auf Wertverluste aufgezeigt. Auslöser für die Abwertungen waren Neubewertungen der Fondsimmobilien, die nach dem Überschreiten des Höhepunktes der Immobilienblase mit zum Teil astronomischen Kaufpreisen erforderlich wurden.
Wenn in der Beratung nicht auf das Risiko von Wertverlusten beim AXA IMMOSELECT hingewiesen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
• Alternative zu Festgeld
Festgeldanlagen bei deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts sind die Anlegergelder dadurch sicher. Wertverluste sind daher nicht zu befürchten. Ganz anders bei offenen Immobilienfonds wie dem AXA IMMOSELECT, hier sind Wertverluste, wie die jüngste Vergangenheit zeigt, tatsächlich möglich. Ein Umstand, den unsere Mandanten beim Erwerb des AXA Immo - Fonds nicht für möglich hielten.
Wenn eine Anlage am AXA IMMOSELECT als Alternative zur Festgeldanlage empfohlen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
• Risiko der Aussetzung der Rücknahme
Viele Anleger haben Kapital, das sie zur Altersvorsorge angespart haben, in den AXA IMMOSELECT investiert und geben in regelmäßigen Abständen Anteile zurück, um ihren Lebensunterhalt davon zu finanzieren. Mit der Aussetzung der Rücknahme durch die AXA Investement Managers stehen sie oft mittellos da oder müssen ihren Lebensunterhalt zumindest stark einschränken.
Wenn auf das Risiko der Aussetzung der Rücknahme beim AXA IMMOSELECT nicht hingewiesen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
• Rückvergütungen (Kickback Zahlungen)
Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister, die ihre Kunden berieten, haben für die Empfehlung zur Beteiligung an offenen Immobilienfonds wie dem AXA IMMOSELECT in der Regel Teile des Ausgabeaufschlages (Agio) erhalten und bekommen Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Bestandsprovision, so genannte Kickback Zahlungen. Über dieses wirtschaftliche Eigeninteresse hätten sie ihre Kunden nach den kickback Urteilen des BGH vorab informieren müssen, was in vielen uns bekannten Fällen nicht der Fall war.
Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie wegen Falscher Beratung beim AXA Immoselect Schadenersatzansprüche haben, stehe ich Ihnen für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855
www.nittel.co
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