Wer abwartet droht seine Schadenersatzansprüche zu verlieren. Viele Anleger hoffen auf eine Wiedereröffnung des erst im Oktober 2007 aufgelegten db immoflex. Doch die auch immer wieder von den Beratern geschickt geschürte Hoffnung ist trügerisch.
(firmenpresse) - Bei Zuwarten droht Verjährung von Schadenersatzansprüchen
Seit 16. Mai 2011 hat auch der Immobilien-Dachfonds db immoflex (DE000DWS0N90) die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Ob die Deutsche Bank Fondstochter DWS den Fonds wieder öffnen kann, wird immer fraglicher. Denn rund 47 % des Fondsvermögens sind in offene Immobilienfonds investiert, die derzeit liquidiert werden. Weitere 45 % des Fondsvermögens sind in offene Immobilienfonds investiert, bei denen die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt ist. (Quelle: Halbjahresbericht vom 07.09.2011) An der Hamburger Börse werden Fondsanteile derzeit für rund 60 % des letzten Rücknahmekurses gehandelt (Stand 1.11.2011).
Die vor wenigen Wochen verkündete Liquidation des AXA Immoselect, in den der Dachfonds db immoflex mit 16,5 % seines Fondsvermögens investiert ist, hat die Situation des Fonds und damit auch die seiner Anleger nicht verbessert.
Wer abwartet droht seine Schadenersatzansprüche zu verlieren
Viele Anleger hoffen auf eine Wiedereröffnung des erst im Oktober 2007 aufgelegten db immoflex. Doch die auch immer wieder von den Beratern geschickt geschürte Hoffnung ist trügerisch. Denn während die Anleger warten, verjähren die Schadenersatzansprüche, die sie in vielen Fällen gegen ihre Berater haben. Details zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen finden Sie hier.
Zahlreiche Mandanten haben uns mit der Prüfung und Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche beauftragt. Dabei haben wir immer wieder festgestellt, dass sie über die mit der Anlage verbundenen Risiken nicht richtig informiert wurden.
Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen
Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer zeitlich unbegrenzten Aussetzung der Rücknahme der Anteile kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler.
Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen
Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurden Anlegern zur Zeichnung von Anteilen des Immobilien-Dachfonds geraten, obwohl bereits Zielinvestments ds Fonds die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand „natürlich“ nicht informiert.
Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds
Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die Fondsgesellschaft den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die bestehenden Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters
Keiner unserer Mandanten wusste, dass die ihn beratende Bank den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein dieser Fehler aus, um eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen.
"Mündelsichere Anlage"
Zum Teil wurde die Fondsbeteiligung von den Beratern sogar unzutreffender Weise als mündelsichere Anlage bezeichnet, um das Vertrauen der Anleger zu gewinnen.
Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie wegen Falscher Beratung beim db immoflex Schadenersatzansprüche haben, stehe ich Ihnen für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.Anlegerschutzmagazin.de.
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855
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