(ots) - Die Synode der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD) hat am Montag, 7. November, bei ihrer Tagung in
Magdeburg begonnen, einen Gesetzentwurf zum kirchlichen Dienstrecht
und den so genannten Dritten Weg zu beraten. Das
Arbeitsrechtsregelungsgrundsätze¬gesetz (ARRGG) sei ein wichtiger
Schritt, die Anwendung der Prinzipien des Dritten Weges zu
gewährleisten und damit den Dritten Weg insgesamt zu sichern, sagte
Marlehn Thieme, Mitglied des Rates der EKD und des Diakonischen Rates
bei der Einbringung des Gesetzentwurfes.
Als Dritter Weg wird die einvernehmliche Gestaltung der
Arbeitsvertragsrichtlinien und der Vergütung in paritätisch durch
Dienstnehmer und Dienstgeber besetzten Kommissionen bezeichnet.
Dieses dem kirchlichen Auftrag angemessene Verfahren steht auf der
Grundlage des verfassungsrechtlich gewährleisteten
Selbstbestimmungsrechtes der Kirche und verzichtet aufgrund einer
unabhängigen und verbindlichen Schlichtung bewusst auf
Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung.
In den vergangenen Monaten war in der Öffentlichkeit
verschiedentlich Kritik am Dritten Weg laut geworden. Diese Kritik
war Anlass für die Kirchenkonferenz und den Rat der EKD, sich mit
"der Funktionalität, der Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit des
Dritten Weges zu befassen", berichtete Marlehn Thieme. Beide
Leitungsgremien der EKD seien zu dem Ergebnis gekommen: "Der Dritte
Weg ist das kirchengemäße Arbeitsrechtsregelungsverfahren. Es gibt
keine bessere Alternative für die besonderen Anforderungen in Kirche
und Diakonie."
Der Dritte Weg sei erfolgreich und adäquat, wenn sich alle
Beteiligten an die grundsätzlichen Verfahrensregeln halten. "Die
Entgeltsysteme der Diakonie entsprechen entweder denen des
öffentlichen Dienstes oder es handelt sich um vom Tarifrecht des
öffentlichen Dienstes losgelöste Systeme, wie z. B. die
Arbeitsvertragsrichtlinien. Die kirchlichen Entgeltsysteme enthalten
weder Lohndumping noch Niedriglöhne." Selbst für einfache
Hilfstätigkeiten würde bereits nach den Stundenentgelten mehr gewährt
als für vergleichbare Tätigkeiten nach diversen Tarifverträgen in der
Wirtschaft. Dazu kommen Sozialleistungen im kirchlichen Dienst wie
Kinderzulagen, Weihnachtsgeld oder eine hochwertige betriebliche
Altersvorsorge.
Das klare Bekenntnis von Rat und Kirchenkonferenz zum Dritten Weg
verschließe aber nicht die Augen davor, dass es Verbesserungsbedarf
gebe. So müsse gewährleistet sein, dass Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den paritätischen Kommissionen tatsächlich
gleichberechtigt mitwirken können: "Angesichts der Veränderungen im
Sozial- und Gesundheitswesen braucht die Mitarbeiterseite mehr
zeitliche Ressourcen, bessere Fortbildungsmöglichkeiten und
juristische Fachberatung, damit Parität besser gelebt werden kann."
Das ARRGG biete dafür einen Rechtsrahmen. Darin ist unter anderem
der Rechtsanspruch auf Freistellung von der sonstigen Arbeit für alle
mit der Mitgliedschaft in der Arbeitsrechtlichen Kommission
verbundenen Tätigkeiten vorgesehen. Alle erforderlichen Kosten, die
durch die Arbeitsrechtliche Kommission entstehen, sind vom
Diakonischen Werk zu tragen, so auch die Kosten für die
Rechtsberatung der Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter. Das
Gesetz lege fest, dass die Vertreterinnen und Vertreter der
Mitarbeiterschaft in der Arbeitsrechtlichen Kommission
Sonderkündigungsschutz haben und daher von ordentlichen Kündigungen
ausgeschlossen sind.
Kirche und Diakonie seien auf kompetente und professionelle
Mitarbeitende angewiesen. "Diese können die diakonischen
Einrichtungen nur gewinnen und halten, wenn die Arbeitsbedingungen
und Entgelte angemessen und fair sind." Die Diakonie, die
Verkündigung durch die helfende Tat am Nächsten, sei Lebens- und
Wesensäußerung unserer Kirche, betonte Marlehn Thieme. Daher müsse
das kirchliche Arbeitsrecht voll zur Geltung kommen, denn: "Wo Kirche
drauf steht, muss auch Kirche drin sein."
Magdeburg, 7. November 2011
Pressestelle der EKD
Silke Römhild
www.ekd.de/synode2011
Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick(at)ekd.de