(ots) - Mit dem Bericht des Präsidiums, Beschlüssen zu
Finanzen und Rechtsangelegenheiten und einer Entschließung zur
Kirchengemeinschaft mit der amerikanischen UCC hat die
UEK-Vollkonferenz am Dienstagnachmittag ihre Tagung in Magdeburg
fortgesetzt und beendet.
Unter dem Motto "Vom Provisorium zur Perspektive" berichtete der
Vorsitzende der UEK, der badische Landesbischof Ulrich Fischer. Nach
fünf Jahren Verbindungsmodell mit der VELKD und dem Kirchenamt der
EKD, habe die UEK eine Evaluierung begonnen, um eine Zwischenbilanz
zu ziehen. Neben den praktischen Anfragen zur Weiterarbeit der UEK
stehe dahinter die theologische Frage: "Was bedeutet gelebte
Kirchengemeinschaft?" Die mit der EKD-Synode und der Generalsynode
der VELKD verbundenen gemeinsamen Tagungen seien bereits der
"Ernstfall gelebter Kirchengemeinschaft," sagte Fischer. Wir "gönnen
einander die unterschiedlichen Profile als lutherische, unierte und
reformierte Kirchen. Wir wissen um unsere Ergänzungsbedürftigkeit
durch das je andere Profil." Auf Hintergrund des Tätigkeitsberichtes
des Amtes der UEK von 2009 bis 2011 habe die Evaluierungsgruppe Ende
Oktober Ihre Arbeit aufgenommen.
Fischer würdigte die gemeinsame liturgische Arbeit an der Agende
zur 'Berufung-Einführung-Ordination'. Zwar sei es auch in der
"vielfältigen liturgischen Landschaft" in der EKD wichtig, einander
unterschiedliche Profile zu gönnen. Eine Agende müsse jedoch
"Navigationshilfen und Orientierungsmuster" geben. Das "Evangelische
Gottesdienstbuch" von 1999 sei in dieser Hinsicht Grundlage und
Vorbild der weiteren liturgischen Arbeit der UEK.
Auf dem Weg zum Reformationsjubiläum 2017 wird die UEK im Jahr
2013 an das 450. Jubiläum des Heidelberger Katechismus erinnern.
Fischer stellte dazu ein gemeinsam mit dem Reformierten Bund und der
badischen Landeskirche erarbeitetes Faltblatt vor (s.
www.heidelberger-katechismus.net).
Die Vollkonferenz beendete ihre Tagung u.a mit folgenden
Entschließungen:
-Entschließung der Vollkonferenz zur Kirchengemeinschaft mit der
amerikanischen United Church of Christ (UCC). Damit stellt die UEK
für sich nun mit allen ihren Mitgliedskirchen die Kirchengemeinschaft
mit der UCC verbindlich fest.
-Beschluss zum Bericht des Catholica-Beauftragten der VELKD,
Bischof Friedrich Weber. Darin stellt die Vollkonferenz fest, dass
sich aus der gegenseitigen Taufanerkennung Konsequenzen für das
Verständnis von Kirche ergeben, "die bisher nicht hinreichend bedacht
worden sind." Dabei gehe es um die Anerkennung der jeweils anderen
Kirche, die Gestaltung gelebter Kirchengemeinschaft und Wege zur
gemeinsamen Feier des Abendmahls.
-Und einem einstimmigen Beschluss zur Ordinationsagende, die -
parallel zur VELDK - auch für den Bereich der UEK eingeführt und den
Mitgliedskirchen zur Annahme empfohlen wurde.
Magdeburg, 9. November 2011
Karin Bertheau
Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in
Deutschland
Bericht des Präsidiums und Beschlüsse werden unter
www.uek-online.de eingestellt
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