Apotheker fordern Langzeitstudien
Hannover, 11. November 2011 –Der Kopf schmerzt, der Hals kratzt, die Nase ist verschnupft – mit dem Herannahen der kalten Jahreszeit beginnt auch die Erkältungssaison. Zur Linderung der Symptome greifen viele Menschen auf frei verkäufliche Medikamente zurück, die altbekannt sind, wie z. B. Acetylsalicylsäure, Ibuprofen oder Paracetamol. Zur Nacht werden dann noch Erkältungsmittel genommen, die in der Werbung eine schnelle Besserung versprechen.
(firmenpresse) - Doch Vorsicht: Auch frei verkäufliche Arzneimittel enthalten Wirkstoffe, die bei einer falschen Einnahme oder in Kombination mit anderen Mitteln zu problematischen Nebenwirkungen führen können, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
Viele Patienten vertrauen z. B. uneingeschränkt dem Schmerzmittel Paracetamol. Auch Schwangere mit Schmerzen oder fiebernde Kindern nehmen gern und oft Paracetamol ein. Paracetamol gilt als sehr gut verträgliches Arzneimittel. Es ist preiswert und wird im Versandhandel häufig mit Mengenrabatten beworben. Viele Patienten greifen dadurch zu oft zu Paracetamol, ohne die Dosierungsangaben zu beachten. Schmerzmittel sollten grundsätzlich nur unter ärztlicher Aufsicht über einen längeren Zeitraum eingenommen werden.
In Deutschland hat es laut den Giftinformationszentren bereits mehrere Tausend Paracetamol-Vergiftungen gegeben. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die freiverkäufliche Paracetamolmenge auf zehn Gramm festgesetzt. Das entspricht einer Packung mit 20 Tabletten à 500 Milligramm. Doch manche Patienten umgehen dieses Verbot und kaufen in mehreren Apotheken das Schmerzmittel ein, weil es so günstig ist. Das ist gefährlich.
Viele Patienten wissen z. B. nicht, dass manche Erkältungsmittel bereits Paracetamol enthalten. Wird nun zum Erkältungssaft eine Paracetamol-Tablette eingenommen, kann es schnell zu einer Überdosierung kommen.
Ebenso darf die Mutter ihrem fiebernden Kind nur alle sechs bis acht Stunden ein Paracetamol-Zäpfchen in der altersangemessenen Dosierung verabreichen. Die fiebersenkende Wirkung tritt erst mit einer gewissen Verzögerung ein. Schwangere und Stillende sollten Paracetamol nur nach ärztlichem Rat nehmen. Vorsicht ist ohnehin bei Menschen mit bekannten Leber- oder Nierenschäden geboten.
In der pharmazeutischen Wissenschaft wird aktuell diskutiert, ob Paracetamol auch in bisher als harmlos eingestuften Dosen zu unerwünschten Nebenwirkungen führen kann. Unter Verdacht steht, dass Paracetamol Bluthochdruck auslösen, Leber- und Nierenschäden hervorrufen und zu einem vermehrten Auftreten von Asthma, Magen- oder Darmblutungen führen kann. Die Apotheker fordern daher Studien, in denen die Langzeitwirkung von Paracetamol untersucht wird. Bis dahin gilt eine erhöhte Wachsamkeit und mehr Sorgfalt im Umgang mit Paracetamol. Patienten sollten sich in der Apotheke beraten lassen, ob für ihre individuelle Krankheitsgeschichte Paracetamol ein optimales Medikament ist. Grundsätzlich gilt: Der Wert eines Arzneimittels bemisst sich immer an dem ganzheitlichen Nutzen. Dabei müssen die Schwere der Erkrankung selber, die Option der Nichtbehandlung und die Vorteile einer Medikation im individuellen Fall abgewogen werden. Arzneimittel sind keine Ware. Bei der in jedem Einzelfall notwendigen Abwägung zwischen Nutzen und Risiko für den jeweiligen Patienten helfen Apotheker mit ihrem Fachwissen. Was dem einen Patienten hilft, kann trotz sehr ähnlicher Symptome bei einem anderen Menschen nicht sinnvoll sein. Auch bei der individuellen Dosierung des Medikaments hilft der Apotheker.
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Der Apotheker fertigt individuelle Rezepturen an, erklärt die korrekte Einnahme von Medikamenten, warnt vor Wechselwirkungen und garantiert diese Versorgung auch im Nacht- und Notdienst.
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