(ots) - Kinder, deren Rechte verletzt werden, können
zukünftig bei einem UN-Gremium in Genf klagen: Am 15. November 2011
hat das so genannte "Third Committee" der UN-Generalversammlung, das
für Menschenrechtsfragen zuständig ist, den Entwurf für einen neuen
völkerrechtlichen Vertrag für Kinder angenommen. "Das ist ein
Riesenerfolg für die Kinderrechte und für uns", sagt Dr. Jürgen
Thiesbonenkamp von der Kindernothilfe.
"Wir setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, dass die
Kinderrechte weltweit gestärkt werden und dass Kinder und ihre
Vertreter eine Handlungsmöglichkeit bei Rechtsverletzungen bekommen",
so der Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe. Mit dem neuen Vertrag
werden Kinder international als Rechtsträger anerkannt und Staaten
ermutigt, ihre Rechtsmittel für Kinder auf nationaler Ebene zu
stärken bzw. geeignete zu schaffen. Das bedeutet Berufungen,
Revisionen, Widersprüche, Beschwerden - also jede Möglichkeit, um
eine Rechtsverletzung zu ahnden oder einen nachteiligen Rechtszustand
aufzuheben. Der Vertrag sieht auch ein Untersuchungsverfahren bei
schwerwiegenden und systematischen Kinderrechtsverletzungen vor. Der
UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kann in solchen Fällen selbst
ermitteln.
Eine Hürde jedoch muss noch genommen werden: Die
UN-Generalversammlung muss dem Vertrag zustimmen. "Wir rechnen fest
damit, dass dies vor Weihnachten geschieht", so Jürgen
Thiesbonenkamp. Bundesfamilienministerin Schröder hat bereits an alle
Länder appelliert, den neuen Vertrag, der ein Zusatzprotokoll zum
UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist, schnell zu
unterzeichnen. "Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie zu den
Erst-Unterzeichnern gehört und danach den Vertrag so schnell wie
möglich ratifiziert", so Dr. Thiesbonenkamp.
Kontakt:
Christian Herrmanny
stellv. Pressesprecher Kindernothilfe e.V.
Tel. 0203.7789-242
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