In Lübeck kamen 15 unserer 16 Bundesländer zu einem Ergebnis, wie man das Glücksspiel in Deutschland liberalisieren wolle. Bisher wurde das vom alten und noch aktuellen Glücksspielvertrag geregelt, aber ab Anfang des kommenden Jahres muss ein neuer her.
(firmenpresse) - Es wird 20 Lizenzen geben, die Anbieter auf dem deutschen Markt erwerben können. Darüber hinaus müssen sie 5 Prozent des Umsatzes als Steuern abgeben, wovon sich die deutschen Bundesländer zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe versprechen.
Auch gibt es Pläne, illegalen Anbietern zuleibe zu rücken. Bisher war das in Form von Netzsperren geplant, was allerdings für sehr viel Kritik sorgte und weshalb wohl diese Idee wieder fallengelassen wurde. Stattdessen setzt man jetzt auf eine andere Strategie: „Wer sich an einer Stelle nicht legal verhält, wird auch an anderer Stelle keine Wettspiele machen können - also insoweit ein ziemlich scharfes Schwert.“ Erklärt sie Kurt Beck, seines Zeichens der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz.
Soweit so gut, allerdings hält sich ein Bundesland bisher noch zurück. Das ist Schleswig-Holstein, denen die geplanten Änderungen für den deutschen Glücksspielmarkt nicht weit genug gehen. Darum plant man in Kiel bereits seit einer Weile den Alleingang in Sachen Glücksspielrecht und erhofft sich damit ein deutlich höheres Maß an Einnahmen.
Zwar will man im geplanten Glücksspielvertrag von Schleswig-Holstein weniger Abgaben von den Anbietern, aber dafür werden die vergebenen Lizenzen nicht auf eine bestimmte Anzahlbeschränkt. Dazu kommt eine wichtige Neuerung, die bei den anderen 15 Bundesländern und ihrem geplanten Glücksspielstaatsvertrag tabu ist: Glücksspiel im Internet soll in Schleswig-Holstein offiziell legalisiert werden. Somit Online Casino und Online Poker aus der Illegalität gehoben und würde zusätzliche Einnahmen für das Bundesland bedeuten.
In der Vorreiterrolle von Schleswig-Holstein sehen viele Beobachter des Marktes einen kaum aufzuhaltenden Trend. Denn ein Verbot von Poker und Casino im Internet ist alles andere als zeitgemäß. Das scheint auch die EU-Kommission so zu sehen und hat bereits den Entwurf aus Kiel abgesegnet. Der Gesetzesentwurf der anderen 15 Bundesländer kann dies noch nicht von sich behaupten.