Angesichts der negativen wirtschaftlichen Daten ihres Fonds und der dramatischen Entwicklung von Lebensversicherungsfonds anderer Anbieter, fürchten Anleger um ihr investiertes Vermögen. Für Branchenkenner kommt diese Entwicklung nicht wirklich überraschend. Gute Chancen für Schadenersatz.
(firmenpresse) - Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die sich in den Jahren 2006 und 2007 an dem Lebensversicherungsfonds Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V (LF 72) beteiligt haben. Insgesamt investierte der Fonds rund 34 Mio. €, davon rund 22 Mio. € Anlegergelder. Die wirtschaftlichen Ergebnisse des Fonds bleiben weit hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Im Jahr 2010 wurden abermals keine Ausschüttungen geleistet, der Ausschüttungsrückstand beläuft sich gegenüber den prospektierten Werten laut Leistungsbilanz 2010 auf – 18,9 %.
Für Branchenkenner kommt diese Entwicklung nicht wirklich überraschend. Der Brancheninformationsdienst fondstelegramm schrieb bereits am 22. August 2006 von einer nach seiner Ansicht angesichts der Einkaufsprobleme zu optimistische Prognose. Laut fondstelegramm seien die Mittel der bis dahin aufgelegten Fonds nicht einmal ansatzweise vollständig investiert. Die Annahmen der Prognoserechnung lägen zwar im Bereich des Marktüblichen, aufgrund der offensichtlich nicht einfachen Policenbeschaffung und der gesunkenen Renditen britischer Lebensversicherungen würden die Prognosen im Ergebnis aber als zu ptimistisch erscheinen. fondstelegramm verweist in diesem Zusammenhang auf Aussagen des Chefs des von dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V mit der Policenbeschaffung beauftragten Unternehmens AVD, Johann Kirchmair, der bei diversen Gelegenheiten deutlich unter den Prognoseannahmen liegende Konditionen als realistische Einkaufsrenditen genannt habe.
Angesichts dieser negativen wirtschaftlichen Daten ihres Fonds und der dramatischen Entwicklung von Lebensversicherungsfonds anderer Anbieter, fürchten Anleger um ihr investiertes Vermögen.
Bei Gesprächen mit unseren Mandanten, die am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V beteiligt sind, mussten wir feststellen, dass diese vielfach falsch beraten wurden, so dass sie gute Chancen haben, gegen die sie beratenden Banken und Sparkassen sowie sonstigen Berater Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Einige Punkte, die einen Schadensersatzanspruch auslösen:
· Britische Lebensversicherungen unterscheiden sich grundlegend von deutschen Versicherungspolicen. Anders als deutsche Policen haben sie keine garantierte Mindestrendite. Die den Policen zuzuschreibenden Erträge hängen vielmehr davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Versicherer mit seinen Kapitalmarktgeschäften im jeweils vorausgehenden Jahr war. Da sehr viel mehr in Aktien und innovative Produkte investiert wird, als in Deutschland, ist das Risiko sehr viel höher, dass Wertzuwächse und Boni ausbleiben.
· Obwohl ein Geschäft mit Lebensversicherungen den Eindruck hoher Seriosität vermittelt, handelt es sich bei dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V um eine unternehmerische Beteiligung. Dies ist gleichbedeutend damit, dass solche Beteiligungen hohe Risiken haben, die bis hin zum Totalverlust gehen können. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter ist der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V daher nicht geeignet. Vielfach wurde er jedoch gerade zu diesem Zweck empfohlen.
· Teil- und Totalverlustrisiken sind – wie in dem Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V beschrieben – nicht auszuschließen. In nicht wenigen Fällen wurden diese Verlustrisiken durch den Berater mit dem Hinweis abgetan, ein Beipackzettel müsse ja schließlich auch jedem Medikament beigefügt sein. Dabei darf der Berater Risiken gerade nicht verharmlosen.
· Auch hier blieb den Anlegern oftmals völlig unbekannt, dass sie sich mit der Investition in den Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V an einer österreichischen Gesellschaft beteiligen. In vielen Fällen war den Anlegern schon die Rechtsform der GmbH & Co. KG nach deutschem Recht unbekannt; in keinem Fall wurde auch nur ansatzweise der Versuch unternommen, die Grundzüge der GmbH & Co. KG nach österreichischem Recht zu erläutern. Auf den Umstand, dass dadurch die Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen der Anleger gegen die Gesellschaft österreichischem Recht unterliegt und daher mit erhöhtem Aufwand verbunden ist, wurde nicht hingewiesen.
· Der Prospekt des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V geht davon aus, dass die in den Jahren seit 2000 stark rückläufigen Renditen („Bonuskürzungen“) zu sehr günstigen Kaufpreisen geführt habe, was für das Konzept vorteilhaft sei. Darauf, dass die Versicherungsgesellschaften im Börsencrash 2000 – 2003 zum überwiegenden Teil ganz erhebliche Verluste erlitten haben, die sie jetzt erst wieder ausgleichen müssen, was zu Lasten zukünftiger Renditen gehen kann, wurden die Anleger nicht hingewiesen.
· Dass zur Erhöhung der Investitionen (nicht nur zur Finanzierung der laufenden Versicherungsprämien!) von der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V GmbH & Co. KG Kredite aufgenommen werden sollen, wurde sehr oft in den Beratungen nicht erwähnt, ebenso wenig die daraus resultierenden Risiken.
· Das so genannte Blindpool-Risiko des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V, also dass nicht feststeht, in welche Policen der Fonds investiert, kam ebenfalls in keinem der uns bekannten Beratungsgespräche zur Sprache.
· Die beratenden Banken und Sparkassen haben ihre Kunden, denen sie die Beteiligung am Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V empfohlen haben, in keinem der uns bekannten Fälle darüber aufgeklärt, dass und in welcher Höhe sie für eine erfolgreiche Empfehlung geldwerte Vorteile oder Provisionen (so genannte Kickbacks) erhalten. Hierzu wären sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen. Die Verletzung dieser Beratungspflicht allein begründet bereits den Schadenersatzanspruch des betroffenen Anlegers.
· Oft wurden den Anlegern des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V ein Formular „Checkliste/Aufklärungshinweise/Ergänzendes Protokoll für die Beratung“ zur Unterzeichnung vorgelegt. Regelmäßig war dies nach der Beitrittserklärung zu unterschreiben. Die dortigen Punkte wurden in keinem von uns untersuchten Fall vollständig mit dem jeweiligen Anleger vollständig durchgesprochen, obwohl es ausgerechnet dazu vorgesehen war. Regelmäßig wurde das als lästiger Formalismus abgetan.
Die beschriebenen Beratungsfehler begründen Schadensersatzansprüche der Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V gegen die beratende Bank, Sparkasse oder sonstigen Berater. In vielen Fällen haben Anleger dieses Fonds gute Chancen, ihre Beteiligung im Wege des Schadensersatzes rückabzuwickeln. Sie können damit ihr investiertes Kapital zurückerhalten und bekommen eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn.
Weitere Informationen zu Lloyd Fonds Britische Kapital Leben:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/lloyd-fonds-britische-kapital-leben-hilfe-fuer-anleger-der-lloyd-lebensversicherungsfonds.html
Wollen Sie wissen, ob Ihnen als Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung.
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Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.
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