PresseKat - Bankhaus M.M. Warburg - Falschberatung beim Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III?

Bankhaus M.M. Warburg - Falschberatung beim Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III?

ID: 526749

Anleger machen Schadenersatz gegen das Bankhaus M.M. Warburg geltend. Der Vorwurf: Über Risiken und Kickbacks wurden sie vor der Zeichnung des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III nicht beraten. Bank verweigert Auskunft über Kickbacks. Klage eingereicht.

(firmenpresse) - Die Kunden mit ihren persönlichen, individuellen Wünschen sollen im Zentrum des Leistungsangebots des Bankhauses M.M. Warburg stehen, dauerhaft und unabhängig von Trends und Zeitgeist. An dieser Selbstdarstellung im Portrait der Bank messen einige ihrer Kunden heute das traditionsreiche Bankhaus. Denn ihnen wurde eine Anlage in einem geschlossenen Fonds empfohlen, der Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG. Einem Fonds, der mit gebrauchten britischen Lebensversicherungen handelt, nicht nur mit Eigenkapital, sondern auch auf Kredit und der heute schlecht da steht. So schlecht, dass die Anleger jetzt um ihr eingesetztes Kapital fürchten.

Dass sie sich im Zusammenhang mit der als Altersvorsorge gedachten Beteiligung jemals würden Sorgen machen müssen, hatten die von uns vertretenen Anleger nicht geahnt. Als sichere und ertragreiche Anlage war ihnen der Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III von ihrem Kundenberater bei M.M. Warburg dargestellt worden. Von Risiken, gar vom Verlust der in den Fonds investierten Ersparnisse, war nicht die Rede. Ebenso wenig davon, dass ein nicht unerheblicher Teil der Anlegergelder gar nicht in Lebensversicherungspolicen investiert wurde, sondern in so genannte weiche Kosten, also diverse Dienstleistungsvergütungen und Provisionen.

Provisionen, die auch an das Bankhaus M.M. Warburg flossen, wie die Anleger nun vermuten. Denn eine Anfrage, mitzuteilen, ob und in welcher Höhe die Bank so genannte Kickbacks im Zusammenhang mit der Beteiligung am Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III erhalten hat, wurde abschlägig beschieden. Der Anleger habe keinen Anspruch auf eine derartige Auskunft hieß es aus der Rechtsabteilung. Statt der vom Kunden erwarteten Verneinung des Erhalts solcher schmiergeldähnlicher Zahlungen wird gemauert, die Auskunft verweigert. Versteht man das bei M.M. Warburg unter hanseatischer Tradition? Steht hier der Kunde im Mittelpunkt, oder folgt das Bankhaus doch dem Zeitgeist des Strebens nach Umsatz hinter dem Rücken der Kunden?





Wir haben jetzt für einen Mandanten Klage auf Auskunft über erhaltene Kickbacks eingereicht. Danach wird unser Mandant schlauer sein.

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Datum: 24.11.2011 - 11:46 Uhr
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