PresseKat - Nicht ohne Testament: Bei kinderlosen Ehepaaren erben Geschwister mit

Nicht ohne Testament: Bei kinderlosen Ehepaaren erben Geschwister mit

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Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Streit kommt in den besten Familien vor. Erbauseinandersetzungen gehören zu den unerfreulichsten Streitigkeiten überhaupt. Sie werden mit unerbittlicher Härte vor Gericht geführt. Ein Testament kann dies verhindern.

(firmenpresse) - Vor allem Ehepaare ohne Kinder sollten rechtzeitig einen Anwalt oder Notar aufsuchen und ein Testament entsprechend ihrer Bedürfnisse erstellen lassen. Paare ohne Kinder übersehen meist, dass sich die beiden Ehepartner nicht vollständig gegenseitig beerben können. Die Verwandten der zweiten Ordnung wie Eltern oder Geschwister und Geschwisterkinder oder auch die Großeltern erben mit.

Zwingend notwendig ist ein Testament auch, wenn behinderte Kinder mit in der Familie leben. Wird das behinderte Kind gesetzlicher Erbe, fließt dieser Teil des Familienvermögens an die Sozialverwaltung. Betroffene sollten unbedingt einen Notar aufsuchen. Dieser setzt ein Behindertentestament auf, mit dem das Familienvermögen langfristig für die Familie gesichert werden kann.

Unverzichtbar ist ein Testament für Unternehmer. Liegt kein Testament vor, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer die Unternehmensnachfolge antritt. Das kann dazu führen, dass gesellschaftsvertraglich nicht zugelassene Erben aus der Gesellschaft unter Verlust der Abfindung ausscheiden müssen.

Über Ihre Rechte und darüber, wie in Ihrem konkreten Fall vorzugehen ist, kann ein Notar Ihres Vertrauens Sie beraten.

Wer sich von einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.



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Datum: 28.11.2011 - 13:58 Uhr
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