(ots) - Das US-Bundesgericht in
Albuquerque erließ am 6.12. eine einstweilige Verfügung gegen
Research in Motion (RIM), wonach RIM ab sofort die Nutzung des
Markenzeichens BBx, das im Eigentum der BASIS International Ltd.
steht, auf der RIM Entwicklerkonferenz in Singapur am 7. und 8.
Dezember in Singapur untersagt ist.
RIM hatte sich zuvor geweigert, die Markenrechtsverletzung auf der
DevCon-Konferenz zu stoppen, woraufhin BASIS den Antrag auf
einstweilige Verfügung eingereicht hatte.
In seiner Begründung stellte das Gericht fest: "Die Marke BBX ist
identisch mit jener, die RIM angeblich für sein Produkt BBX
verwendet", und "ungeachtet der Tatsache, dass beide Firmen nicht in
unmittelbarem Wettbewerb stehen, haben die Produkte große
Berührungspunkte und richten sich an den selben Käuferkreis, nämlich
an Entwickler von kaufmännischer Software."
Das Gericht stimmte mit BASIS auch darin überein, dass "die
Rechtsverletzung wahrscheinlich zur Verwirrung bei Kunden und
Interessenten führen kann, die fälschlicherweise annehmen könnten,
dass Software-Anwendungen, die mit den BASIS-Entwicklungswerkzeugen
geschrieben werden, nur auf dem RIM-Betriebssystem BBX lauffähig
seien."
Das Gericht beschrieb das "bewährte, aus vier Punkten bestehende
Prüfverfahren zur Feststellung eines berechtigten
Unterlassungsanspruchs", und kam zu dem Schluss: "Nach Abwägung aller
Faktoren kommt das Gericht zur Überzeugung, dass die Prüfung in allen
vier Punkten zu Gunsten von BASIS ausfällt."
Sehen Sie die neueste Generation von BBX in Aktion: Unter
links.basis.com/buidemos finden Sie die Beispielanwendungen
"Trinkgeldrechner" und "Hypothekenrechner". Sie vermitteln Ihnen
einen Eindruck von den plattformunabhängigen Lösungen für Smartphones
und Tablets mit BASIS BBx.
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