Eigentlich sollte man sich im Urlaub erholen. Doch manche Freizeitbörsianer können auch im Urlaub nicht vom Aktienhandel lassen. Wer einige spekulative Titel in seinem Depot hat, sollte bereits vor der Abreise den Aktienbestand urlaubssicher machen.
(firmenpresse) - Vor dem Abflug in den Urlaub lohnt sich der Blick auf das eigene Depot. Denn: Der Deutsche Aktienindex DAX bewegt sich gerade von einem Rekordtief zum nĂ€chsten. âWer sein Geld in Aktien investiert hat, sollte bei einem derart volatilen Markt auch wĂ€hrend seines Urlaubs sein Depot im Auge habenâ, erklĂ€rt Eike Böttcher, Redakteur beim Finanzportal banktip.de. âWer sich in den Urlaubswochen partout nicht um seine Wertpapiere kĂŒmmern möchte und die Anlagen trotzdem sichern will, kann seine Aktien mit so genannten Limits versehen,â ergĂ€nzt Eike Böttcher.
Böttcher: âMit dem Stop-Loss-Limit können Aktien, deren Kurse wĂ€hrend der Abwesenheit in den Keller gehen, zu einem bestimmten Kurs automatisch verkauft werden. Mit dem Limit wird ein Kurs festgelegt, zu dem die Aktie verkauft wird, wenn eine bestimmte Schwelle erreicht wird.â Man könne dieses Limit auf die Dauer des Urlaubs beschrĂ€nken, so dass nach der RĂŒckkehr kein unbeabsichtigter Verkauf stattfinde.
Limits dienen nicht nur dem Schutz vor Verlusten. Umgekehrt lassen sich mit ihnen auch Chancen wahrnehmen: Mit dem Stop-Buy-Limit wird eine Aktie automatisch gekauft, wenn ein gewisser Kurswert erreicht wird. Auch dieses Limit kann auf die Dauer des Urlaubs beschrÀnkt werden. Erreicht der Kurs die vorher festgelegte Schwelle wÀhrend des Limitzeitraums nicht, verfÀllt es.
âBörsianer sollten darauf achten, dass das Setzen von Limits kostenlos istâ, meint Böttcher. Eine Reihe von Onlinebrokern biete diesen Service ohne Aufpreis an. Wer kein Online-Depot habe, könne einer Person seines Vertrauens die Vollmacht zur Depotverwaltung hinterlassen. âDer BevollmĂ€chtigte geht damit dann zur Bank und tĂ€tigt seine AktiengeschĂ€fte. Jedoch sollte die Vollmacht so eindeutig und förmlich wie möglich seinâ, rĂ€t Böttcher. Bei Zweifeln könne die Bank sich weigern, die Vollmacht anzuerkennen, bemerkt Böttcher abschlieĂend.
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