(ots) - Die intensive Arbeit für mehr Kinderrechte hat
sich gelohnt: Mit großer Freude begrüßt die Kindernothilfe den
Beschluss der UN-Generalversammlung zur Individualbeschwerde. Kinder,
deren Rechte beispielsweise auf Bildung oder Gesundheit verletzt
werden, können sich zukünftig beim UN-Ausschuss für die Rechte des
Kindes beschweren und verlangen, dass sie zu ihrem Recht kommen. "Es
ist eine wichtige und historische Entscheidung für Kinder und ihre
Rechte", sagt Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der
Kindernothilfe.
"Wir hätten uns einen noch umfassenderen Schutz für Kinder
vorstellen können," so Dünnweller. "Während der Verhandlungen haben
wir uns für die Möglichkeit einer Kollektivbeschwerde eingesetzt,
dann wäre die Schutzmöglichkeit noch erheblich größer gewesen als bei
einem Individualbeschwerdeverfahren." Die Kollektivbeschwerde hätte
es der Kindernothilfe und ihren Auslandspartnern beispielsweise
ermöglicht, Beschwerden wegen wiederholter und thematisch ähnlicher
Kinderrechtsverletzungen einzureichen, ohne alle nationalen
Rechtsmittel vorher auszuschöpfen - das ist bei
Kinderrechtsverletzungen wie etwa dem Missbrauch von Kindern, ein
wichtiger Aspekt.
Der Zivil- oder Sozialpakt oder die Frauenrechtskonvention, die
wie die Kinderrechtskonvention als wichtige Menschenrechtsverträge zu
den Kernnormen des Menschenrechtsschutzes zählen, haben das
Instrument der Individualbeschwerde längst. Die entsprechenden
UN-Ausschüsse fällen quasi-gerichtliche Entscheidung, wie
Wiedergutmachung und Änderungen von Gesetzen zum Schutz der
Menschenrechte oder zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen.
"Wir freuen uns, dass die Kinderrechtskonvention nun denselben
Stellenwert erhält wie andere Menschenrechtsverträge," sagt Barbara
Dünnweller. "Nun kommt es darauf an, dass der neue völkerrechtliche
Vertrag als Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention auch
angewendet werden kann." Dazu müssen mindestens zehn Staaten den
Vertrag unterzeichnen und ratifizieren, also als nationales Recht
anerkennen. Erst dann tritt er in Kraft. "Wir hoffen sehr, dass
Deutschland bei den ersten Staaten ist, die den Vertrag ratifizieren.
Die Kindernothilfe wird die Umsetzung des neuen Zusatzprotokolls
gemeinsam mit ihren Auslandspartnern intensiv begleiten."
Weitere Informationen unter www.kindernothilfe.de
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Kontakt:
Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe
Telefon: 0203.7789-180
barbara.duennweller(at)knh.de