(ots) - Nach einer Untersuchung des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz entstehen durch Kapitalanlagen im sogenannten
"Grauen Markt" - etwa geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds und
Lebensversicherungsfonds - jährlich Schäden in Höhe von 20 bis 30
Milliarden Euro. "Hier muss der Gesetzgeber dringend für eine bessere
Regulierung sorgen", fordert Rechtsanwältin Angelika Jackwerth. Als
Geschäftsführerin der Schutzvereinigung für Anleger e.V. (SfA) kämpft
sie seit Jahren für die Interessen geschädigter Anleger. "Wichtig ist
auch eine Umkehr der Beweislast. Denn Hunderte unserer Mitglieder,
die einen Großteil ihrer Ersparnisse mit DG-Fonds verloren haben,
müssen ihre Forderungen im mühsamen Rechtsstreit mit den
genossenschaftlichen Banken durchsetzen. Von einem fairen
Interessenausgleich sind diese Banken, die sich mit Ulrich Wickerts
Werbung einen sozialen Anstrich geben, weit entfernt", empört sich
Jackwerth. Ihre Wünsche für einen sinnvollen Anlegerschutz hat die
SfA in einem Wunschzettel an den Weihnachtsmann zusammengefasst:
1. Regulierung des "Grauen Marktes", ... weil hier der größte
Schaden am Kapitalmarkt entsteht. Denn nach Schätzungen scheitern
zwischen 50 und 80 Prozent aller Kapitalanlagen im "Grauen Markt".
2. Umkehr der Beweislast bei Schadensersatzansprüchen der Anleger,
... weil dadurch die Chancen der Anleger auf eine rasche und
kostengünstige außergerichtliche Einigung enorm gesteigert würden.
3. Offenlegung der finanziellen Interessen von Anlageberatern, ...
weil Anlageberater durch Verschweigen von Provisionen ihre eigenen
Interessen verschleiern können. Die Verpflichtung der Banken, ihre
"Kick Backs" mitzuteilen, reicht nicht, wenn sie auch durch
Festpreisgeschäfte an Anlageprodukten verdienen und freie Berater von
der Offenlegung ausgenommen sind.
4. Entschädigung von DG-Fonds-Anlegern durch die DZ Bank, ... weil
die DZ Bank gut daran verdient hat, dass tausende Anleger hunderte
Millionen Euro mit DG-Fonds verloren haben, sollte sie diesen
Anlegern mit einem fairen Angebot entgegenkommen - statt die
Verjährung abzuwarten.
5. Verzicht von Ulrich Wickert auf Banken-Werbung, ... weil die
genossenschaftlichen Banken auch nicht sozialer agieren als andere,
sollte Ulrich Wickert mit seinem hohen moralischen Anspruch auf
Werbung für diese Bankengruppe verzichten. Schutzvereinigung für
Anleger e.V. (SfA): Die SfA mit Sitz in Bremen vertritt als
eingetragener Anlegerschutzverein seit 2007 die Interessen
geschädigter Kapitalanleger. Oberstes Ziel ist die Bündelung von
Anlegerinteressen. Auf diese Weise lassen sich Ansprüche gegen
Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Vermittler besser durchsetzen
und Forderungen des Vereins nach qualifiziertem Anlegerschutz finden
größeren Rückhalt. Die SfA hat bundesweit rund tausend Mitglieder,
die in verschiedenen Interessengemeinschaften organisiert sind.
Pressekontakt:
Geschäftsführerin Angelika Jackwerth
Schutzvereinigung für Anleger e. V.
Carl-Ronning-Straße 9
28195 Bremen
info(at)sfa-verein.de