(ots) -
- Unternehmen werden bei Finanzierung der Familienpflegezeit durch
zinslose Darlehen unterstützt
- Refinanzierung übernimmt KfW
- Start: 1. Januar 2012
- Berufstätigen wird die Pflege ihrer Angehörigen erleichtert
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und
die KfW Bankengruppe haben am 29.12.2011 in Berlin die vertragliche
Vereinbarung zur Refinanzierung des Familienpflegezeitkredites
geschlossen. Damit wird ein weiterer großer Schritt in Richtung
Vereinbarkeit von Beruf und Familie getan. Durch die Aufnahme eines
zinslosen Familienpflegezeitkredites können Unternehmen ihren
Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen, sich für die
pflegebedürftigen Angehörigen Zeit zu nehmen, ohne ihre finanzielle
Grundlage zu gefährden.
"Die Familienpflegezeit schafft die Voraussetzungen dafür, dass
Menschen endlich die Chance bekommen, ihren Beruf und die Pflege
eines Angehörigen besser miteinander zu vereinbaren", sagte
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Mit der
Familienpflegezeit gehen wir auf die Bedürfnisse der Menschen ein,
denn wir wissen, dass kranke und ältere Menschen so lange wie möglich
zuhause bei der Familie bleiben wollen. Und wir wissen, dass viele
Menschen ihre Angehörigen gerne zuhause pflegen möchten."
Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe:
"Die Unterstützung aller Gesellschaftsgruppen bei der erfolgreichen
und nachhaltigen Bewältigung der gesellschaftlichen Anforderungen der
Zukunft - das ist zentrale Förderaufgabe der KfW. Und der
demographische Wandel ist eine der größten bevorstehenden
Herausforderungen. Wir freuen uns, mit unserer Refinanzierung vielen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese neue Maßnahme zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Natürlich wird
die KfW auch ihren eigenen Mitarbeitern anbieten, Familienpflegezeit
in Anspruch zu nehmen."
Bereits heute werden mehr als 1,6 Millionen Menschen durch
Angehörige und ambulante Dienste zu Hause versorgt. Viele möchten die
Pflege der eigenen Angehörigen nicht vollständig abgeben, sondern
sich die Zeit nehmen, selbst Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Häufig
scheitern diese Wünsche an den finanziellen Schwierigkeiten, die mit
einer starken Reduzierung der Arbeitszeit oder gar Aufgabe der
Arbeitsstelle einhergehen.
Nach dem Vorbild der Altersteilzeit fallen Arbeitsleistung und
Gehalt bei der Familienpflegezeit auseinander. Der Arbeitnehmer
reduziert seine Arbeitszeit während der Pflegephase, bezieht aber ein
höheres Gehalt als es seiner Arbeitszeit entspricht. In der
Nachpflegephase kehrt er zu seiner ursprünglichen Arbeitszeit zurück,
bezieht aber weiterhin das reduzierte Gehalt, bis der gewährte
Gehaltsvorschuss vollständig getilgt ist. Entscheidet sich der
Mitarbeiter beispielsweise für einen Halbtagsjob, bekommt er bis zu
zwei Jahre lang 75 % seines Lohns. Wenn er später wieder Vollzeit
arbeitet, erhält er maximal zwei Jahre lang weiterhin 75 %.
Das Unternehmen wiederum kann den an seine Mitarbeiter gewährten
Gehaltsvorschuss durch den zinslosen Familienpflegezeitkredit des
Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
finanzieren. Die KfW stellt die Refinanzierung über ein
Globaldarlehen bereit.
Unternehmen können ab dem 1. Januar 2012 Anträge für den
Familienpflegezeitkredit beim BAFzA stellen, weitere Informationen
gibt es dort unter: www.familien-pflege-zeit.de.
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