(ots) - Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat ein
Gesetz angemahnt, um die Bestechung von Parlamentariern unter Strafe
zu stellen. Lammert sagte der WAZ-Mediengruppe (Samstagagsausgaben),
"die Abgeordneten dürfen sich nicht um eine Regelung drücken". Er
erinnerte daran, dass Deutschland bereits 2003 eine UN-Konvention
gegen Korruption unterschrieben habe. Man müsse sie in nationales
Recht umsetzen. Auch wenn die Materie zweifellos kompliziert sei, so
Lammert, sei es seine "dringende Empfehlung" an alle Fraktionen, sich
um eine Lösung zu bemühen. Die Vizechefin der SPD-Fraktion, Christine
Lambrecht, kündigte in der WAZ schon für Januar für 2012 eine
Gesetzesinitiative an. Als Strafmaß schlägt die SPD bis zu fünf Jahre
Gefängnis oder eine Geldstrafe für Abgeordnete vor. Bisher ist der
Stimmenkauf im engen Sinne verboten. Nicht strafbar sind Zuwendungen,
um einen Auftrag zu erfüllen, etwa um in der eigenen Fraktion eine
Initiative zu ergreifen oder auch Steuervorteile für eine Branche
herbeizuführen. "Der Kern der Abgeordnetentätigkeit ist, dass ich nur
meinem Gewissen unterworfen bin", erklärte Lambrecht. Wer dagegen
verstoße, solle bestraft werden. Auf Gesetzeslücken bei der
Korruptionsbekämpfung hatte auch der Bundesgerichtshof im Kölner
Müllskandal und auch im Wuppertaler Korruptionsskandal aufmerksam
gemacht. Zuletzt hatten sich Union und FDP bei einer Debatte im April
2011 im Bundestag gegen die Strafbarkeit ausgesprochen. Ãœber das
Thema berät nach Lammerts Angaben weiter der Rechtsausschuss. Auch
wenn die Auffassungen im Bundestag "noch weit voneinander entfernt
sind, werden wir das Thema nicht auf sich beruhen lassen können",
warnte Lammert. Ãœber die konkrete Ausgestaltung hatte sich schon die
rot-grüne Koalition nicht einigen können. In der großen Koalition
nach 2005 wurde das Thema laut Lambrecht "nicht angefasst, weil die
Union es nicht wollte. "Jetzt haben wir es wieder auf die Agenda
gesetzt", sagte die SPD-Politikerin. Nun sehe sie wieder ein
Zeitfenster, um zu einer Regelung im Bundestag zu kommen. Nach den
SPD-Plänen werde die Beweislast nicht umgekehrt. Es sei alles
erlaubt, was nicht gegen die Pflichten eines Abgeordneten verstoße.
Selbstverständlich könnten sich Abgeordnete auch weiterhin einladen
lassen, sagte sie.
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