(firmenpresse) - Görlitz, 30. Dezember 2011 (jk) - Gute Nachrichten für Unternehmer und Gründer, die in geschäftlichen Fragen Expertenrat brauchen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gab nun bekannt, dass das entsprechende Förderprogramm auch nach 2011 weiter fortgesetzt wird. Gefördert werden also nach wie vor Maßnahmen zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe.
Was wird gefördert?
Betriebswirtschaftliche Beratungen (auch zu speziellen Themen wie Umweltschutz oder für Migranten/-innen zur Unternehmesführung, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf).
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und
-weniger als 250 Personen beschäftigen,
-einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben,
-sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden.
Wie viel Geld gibt es?
Der Höchstzuschuss in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) beträgt 50 % der Beratungskosten, aber maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % und ebenfalls maximal 1.500 Euro. Das Besondere: Ein Unternehmen kann den Zuschuss auch mehrfach erhalten! Jedes Unternehmen kann bis Ende 2014 jeweils insgesamt 3.000 Euro an Beratungszuschüssen erhalten. Die Beratungen müssen allerdings den Richtlinienanforderungen genügen (akkreditierte Berater können unter www.foerder-abc.berater-zuschuss.de abgefragt werden).
An wen stelle ich den Antrag?
Zuschussanträge werden elektronisch bei einer der zugelassenen Leitstellen gestellt. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten bei der Leitstelle vorliegen. Dazu gehören neben dem Antragsformular der Beratungsbericht, die Beraterrechnung, der Kontoauszug als Zahlungsnachweis und die bereits erhaltenen "De-minimis" Bescheinigungen des Anragsstellers.
Weitere Informationen sowie alle weiteren wichtigen Förderprogramme und das zugehörige Antrags-Knowhow finden Sie im aktuellen foerder-abc Gratisreport unter http://www.foerder-abc.de.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren AGB"s ausdrücklich nicht zu unserem Dienstleistungsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Besuchern uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unserer unternehmens- und wirtschaftsberatenden Inhalte sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen.
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