(ots) - Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an stehen
ehemaligen Heimkindern Mittel aus dem Fonds "Heimerziehung in der
Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" (Fonds
"Heimerziehung West") zur Verfügung.
Der Fonds wurde durch den Bund, die Länder Baden-Württemberg,
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg, die
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die (Erz-)Bistümer der
katholischen Kirche im Bundesgebiet, den Deutschen Caritasverband,
das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und die
Deutsche Ordensobernkonferenz errichtet.
Insgesamt stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung, die jeweils zu
einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie katholischer und
evangelischer Kirche und deren Wohlfahrtsverbänden und den Orden
erbracht werden. Damit ist der Startschuss zur Umsetzung der
Empfehlungen des Runden Tischs Heimerziehung in den 50er und 60er
Jahren gegeben.
Der Präsident des Kirchenamtes der EKD, Hans Ulrich Anke, gab
anlässlich der Einführung des Fonds seiner Hoffnung Ausdruck, dass
die Mittel aus dem Fonds Betroffenen helfen werde, Folgen aus der
Zeit ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 zu
überwinden "Die Leistungen können nichts ungeschehen machen, aber sie
sollen Menschen helfen, die Folgen besser zu bewältigen", sagte Anke
in Hannover.
Betroffenen, denen während ihrer Heimunterbringung in den Jahren
1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid
zugefügt wurde, kann durch den Fonds eine Hilfe zur Bewältigung
dieses Leids gewährt werden, soweit durch die Heimerziehung heute
noch Traumatisierungen oder andere Beeinträchtigungen und
Folgeschäden bestehen und dieser besondere Hilfebedarf nicht über die
bestehenden Hilfe- und Versicherungssysteme abgedeckt wird. Darüber
hinaus sollen Betroffene dabei unterstützt werden, ihre Zeit der
Heimunterbringung zwischen 1949 und 1975 aufzuarbeiten. In Fällen, in
denen es aufgrund seinerzeit nicht gezahlter
Sozialversicherungsbeiträge zu einer Minderung von Rentenansprüchen
gekommen ist, soll mit Hilfe des Fonds ein finanzieller Ausgleich
gewährt werden.
Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. Anlauf-
und Beratungsstellen in den westdeutschen Bundesländern und Berlin
beraten Betroffene und ermitteln den konkreten Hilfebedarf. Für
Betroffene aus Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen sowie
Jugendwerkhöfen der DDR ist geplant, bis zum Sommer 2012
entsprechende Regelungen und Grundlagen zu schaffen.
Auf der Website zum Fonds sind ausführliche Informationen zum
Fonds, zur Antragstellung und zu den Zuständigkeiten der
Beratungsstellen zu finden: www.fonds-heimerziehung.de. Ein
kostenloses Infotelefon gibt Auskunft über die zuständige
Beratungseinrichtung: 0800 1004900 (montags: 8 Uhr bis 14 Uhr
dienstags, mittwochs, freitags: 16 Uhr bis 22 Uhr und sonntags: 14
Uhr bis 20 Uhr)
Hannover, 2. Januar 2012
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
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Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
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