MPC Reefer-Flottenfonds 1 - Schiffsfonds Anleger haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung und Prospektfehlern durchzusetzen
(firmenpresse) - Schadenersatz für Schiffsfonds Anleger
Bei dem MPC Reefer-Flottenfonds GmbH & Co. KG handelt es sich um einen Dachfonds, der in 14 Kühlschiffe investiert hat. Anleger haben sich an dem Fonds mit rund 145 Mio. € beteiligt. Der Fonds wurde im Jahr 2006 platziert.
Der Fonds befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben hinter den prospektierten Annahmen zurück, die Schiffsbetriebskosten liegen deutlich über den prospektierten Ansätzen und die Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen. Ausschüttungen sind nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen möglicher Weise der Totalverlust ihrer Einlage.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Im Auftrag von Mandanten, die an dem Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des MPC Reefer-Flottenfonds GmbH & Co. KG geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.
Nur 73,6 % der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition
Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.
Der Prospekt enthält solche Aussage nicht. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 26,4 % des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 73,6 % flossen in den Kauf der Schiffe.
24 % der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen
Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15 % tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 24,2 % des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen
Da ein Teil der vom Fonds aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.
Die mit der finanzierenden Bbank vereinbarte 105%-Klausel wurde den uns bekannten Anlegern des Fonds im Rahmen der Beratung nicht erläutert.
Der Prospekt weist darüber hinaus einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.
Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
Der Prospekt weist die für die Kapitalbeschaffung vorgesehenen Kosten zu niedrig aus, da das Agio einfach in einer Fußnote als zusätzliche Kosten „versteckt“ wird. Zutreffend wäre es gewesen, die Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung in voller Höhe auszuweisen. Dies ist nicht geschehen.
Der Prospekt stellt die aus der Finanzierung eines wesentlichen Teils der Schiffshypothekendarlehen in JPY nur als Prognosegefährdendes Risiko dar, das eine Reduzierung der Ausschüttung zur Folge haben könnte. Er übersieht, dass eine Wechselkursverschiebung auch zur Folge haben kann, dass die Kapitaldienstfähigkeit insgesamt nicht mehr gegeben ist, was zu einer Anlagegefährdung führt (Kreditkündigung, Verwertung, gemeinsame Haftung aller Schiffe).
Der Prospekt enthält keinen Hinweis darauf, dass der Kommanditist für eine wieder aufgelebte Einlageverpflichtung auch dann noch haftet, wenn er die Beteiligung veräußert oder sonst wie übertragen hat (Nachhaftung).
Anleger des MPC Reefer-Flottenfonds haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Reefer-Flottenfonds? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.
Mathias Nittel
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