PresseKat - Auer Witte Thiel – Neues Gesetz vereinfacht die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen

Auer Witte Thiel – Neues Gesetz vereinfacht die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen

ID: 55235

Auer Witte Thiel: Europäischer Rechtsschutz immer effektiver

München, im August 2008: Am 20.06.2008 ist das Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet worden. Die Mahnverfahren werden innerhalb von Europa standardisiert und damit kostengünstiger. Außerdem wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt. „Das bedeutet eine große Erleichterung für Privatpersonen und Unternehmer“, so die Kanzlei Auer Witte Thiel.

(firmenpresse) - Auer Witte Thiel begrüßt das Gesetz als wichtigen Schritt für die Regelung der wirtschaftlichen Wirklichkeit innerhalb Europas. „Die vereinfachten Verfahrensweisen verhelfen Privatpersonen und Unternehmern schneller zu ihrem Recht“, erklärt die Kanzlei Auer Witte Thiel. Ein Beispiel: Eine Studentin bestellt über das Internet bei einem Londoner Händler einen Computer. Dieser weist aber nicht die bestellte technische Ausstattung auf, weshalb die Studentin sofort vom Kaufvertrag zurücktritt und den PC wieder nach London sendet. Doch der Händler zahlt trotz mehrfacher Aufforderung das Geld nicht zurück. Bisher war die Durchsetzung einer solchen Forderung kompliziert und ineffektiv.

Die neuen EU Bestimmungen sehen vor, dass das Mahnverfahren bei dem Gericht stattfindet, in dessen Bezirk sich der Antragsgegner aufhält. „So ist sichergestellt, dass kein Deutscher mit einem ausländischen Zahlungsbefehlt konfrontiert wird“, so die Experten von Auer Witte Thiel. In Deutschland wird für die Bearbeitung von Anträgen im Europäischen Mahnverfahren allein das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig sein. Für das europäische Mahnverfahren füllt der Antragsteller zunächst ein Formular anhand von Code-Nummern aus, woraufhin das Gericht den Zahlungsbefehl erlässt. Der Zahlungstitel wird dem Antragsgegner vom Gericht zu gestellt. Legt der Antragsgegner innerhalb von 30 Tagen keinen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl für vollstreckbar. Sobald dies eingetreten ist, kann der Antragsteller den Zahlungstitel in jedem EU-Mitgliedstaat zwangsweise durchsetzen.

Die Kanzlei Auer Witte Thiel sieht auch im zweiten Teil des Gesetzes, der für Forderungen bis zu 2.000 Euro Anwendung findet, einen großen Fortschritt. Das neue Gesetz enthält einige zivilprozessuale Bestimmungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zustellungen in EU-Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten. „Gerade bei den kleinen Forderungen bis 2000 Euro ist ein einheitliches, europäisches Verfahren sehr sinnvoll, da es viele Kosten spart“, sagt die Kanzlei Auer Witte Thiel. „Das Gesetz ist ein weiterer Meilenstein im europäischen Rechtsschutz. Es wird immer effektiver und sichert dadurch Privatpersonen und Unternehmern ihre Rechte im internationalen Handel“, erklärt ein Sprecher von Auer Witte Thiel abschließend.




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ãœber Auer Witte Thiel

Forderungsmanagement – auch im Internet - ist das Kerngeschäft der Kanzlei Auer Witte Thiel. Ein detailliertes Know-how, breite Erfahrung und eine fundierte Beratung zeichnen Auer Witte Thiel vor anderen Anbietern aus. Auer Witte Thiel setzt auf umfassende, erfolgsorientierte und kostenneutrale Inkassolösungen. Die Kanzlei versteht sich als serviceorientierter Dienstleister und bietet sämtliche Facetten des modernen Forderungsmanagements aus einer Hand. Auer Witte Thiel zählt zu den erfahrenen und anerkannten deutschen Anwaltskanzleien im Bereich Inkasso und Zwangsvollstreckung. Das hochqualifizierte Team von Auer Witte Thiel besteht aus Rechtsanwälten, Rechtsanwaltsfachangestellten, IT-Spezialisten und vielen weiteren Fachkräften. Auer Witte Thiel bearbeitet ausstehende Forderungen für deutsche und internationale Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, europäische Großverlage, Telekommunikationsunternehmen, bekannte deutsche und europäische Payment Service Provider, eCommerce Anbieter sowie zahlreiche mittelständische Unternehmen. Auer Witte Thiel bietet im Bereich modernes Forderungsmanagement alle Leistungsphasen aufeinander abgestimmt an. Der Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist in München.



Leseranfragen:

Auer Witte Thiel
Andreas Thiel
Bayerstraße 27 .
80335 München
Telefon: 089/59 98 97 60
Telefax: 089/550 38 71
E-Mail: kontakt(at)auerwittethiel.de
Web: www.auerwittethiel.de

www.auerwittethiel-forderungsmanagement.de



PresseKontakt / Agentur:

s.o.



drucken  als PDF  an Freund senden  King & Spalding vergrößern Frankfurter Büro Eine Gegenabmahnung als „Retourkutsche“ kann rechtsmißbräuchlich sein
Bereitgestellt von Benutzer: presseawt
Datum: 04.08.2008 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 55235
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 476 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auer Witte Thiel – Neues Gesetz vereinfacht die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Auer Witte Thiel (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Auer Witte Thiel