Über mehrere Jahre hinweg gelang es den Initiatoren geschlossener Fondsbeteiligungen stets, die Bilanzen durch Aufnahme seinerzeit zinsgünstiger Fremdwährungsdarlehen zu beschönigen.
Beliebt waren hierbei auf Schweizer Franken und Japanische Yen laufende Kredite. Einstmals als cleverer Schachzug der Initiatoren gefeiert, entpuppt sich dieser Schritte nun für tausende von Anlegern als Boomerang: Hält das Kursfeuerwerk der beiden Fremdwährungen an, müssen die Anleger nicht nur um ihre sicher geglaubten Ausschüttungen fürchten: Bei fortdauernder Schieflage der Beteiligungen droht ihnen schlimmstenfalls der Totalverlust.
(firmenpresse) -
Fremdwährungsdarlehen: Über 100 Fonds namhafter Initiatoren betroffen
Gelockt von den günstigen Zinsen nahmen seit Ende der 90er Jahre etliche Initiatoren geschlossener Immobilen- als auch Schiffsfondsbeteiligungen eine Vielzahl krisensicher geglaubter Fremdwährungsdarlehen auf. Schätzungen zufolge haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehr als 100 Fonds namhafter Initiatoren wie beispielsweise ALCAS, CFB, Dr. Ebertz & Partner, Hannover Leasing, HCI Capital, HGA, IVG, König & Cie. , Real IS, SachsenFonds sowie Wealthcap (vormals HFS) Fremdwährungsdarlehen aufgenommen.
Die hiermit verbundenen Risiken von Wechselkursschwankungen wurden dabei oftmals auf Kosten vermeintlicher Zinsvorteile zwischen 1-2 Prozent verdrängt. Den heute unter einer Vielzahl der Anleger vorherrschenden Argwohn gegenüber ihrem Fondsmanagement mussten die Initiatoren seinerzeit nicht befürchten: So ließ sich die Aufnahme der Fremdwährungsdarlehen doch leicht als die Rendite und die Aussschüttungsprognose erhöhende Maßnahme verkaufen.
Anleger zahlen Zeche für Wechselkursrisiko
Die Zeche für die sich seit geraumer Zeit auf den Devisenmärkten abzeichnende Krise zahlen – wie so oft – die Anleger: Durch den rasanten Höhenflug des Schweizer Franken sowie des Japanischen Yen haben sich die vermeintlich günstigen Konditionen der Fremdwährungsdarlehen in deren Gegenteil verkehrt. Denn nicht nur der Devisenkurs ging in die Höhe, sondern mit ihm auch die Darlehenskosten und die Darlehenrestsschuld.
Folge: Viele der sich ohnehin schon infolge der konjunkturellen Entwicklung in wirtschaftlicher Schieflage befindenden Fonds sind derzeit nicht mehr in der Lage, die in die Höhe geschnellten Kreditkosten zu erwirtschaften, geschweige denn fristgerecht zu bedienen. Die Anleger bekommen die sich abzeichnende Liquiditätskrise als erste zu spüren und müssen oftmals die als sicher geglaubten Ausschüttungen abschreiben. Grund hierfür sind oftmals zwischen den Gläubigerbanken – unter ihnen namhafte deutsche Kreditinsitute - und den Fondsinitiatoren in den Darlehensverträgen eingebundene und im Falle von Liquiditätsunterdeckungen verhängte Ausschüttungsverzichte.
Viele Anleger geschlossener Fonds bekommen Wechselkursrisiko zu spüren
Für viele Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen hat sich das Wechselkursrisiko bereits heute schon bewahrheitet. So müssen allein Anleger von vier seitens der Commerzbank Tochter CFB initiiertern Immobilienfonds die Aussetzung der Ausschüttungszahlung infolge der Wechselkursschwankungen hinnehmen. Im Einzelnen handelt es sich hier um die CFB Beteiligungsgesellschaften Nummer 142, 150, 159 und 165. Expertenmeinungen zufolge dürften auch die Anleger des CBF Beteiligungsgesellschaft Nr. 147 in absehbarer Zeit das gleiche Schicksal ereilen.
Welche gravierenden Auswirkungen Wechselkursschwankungen auf die aufgenommenen Fremdwährungsdarlehen haben können, mussten unter anderem auch die Anleger des IVG-Fonds Euroselect 14 erfahren. Auch in diesem Fall mussten die IVG-Anleger deren als vermeintllcih sicher geglaubten Ausschüttungen gänzlich abschreiben. Noch schlimmer erging es den Schiffsfonds-Anlegern des HCI Shipping Select 28: Nachdem die Gläubigerbanken nicht mehr länger gewillt waren, auf ausstehende Zins- und Tilgungszahlungen zu verzichten, stimmten die Schiffsfonds-Anleger einem Notverkauf eines Tankschiffes zu. Dies bedeutet für die HCI-Anleger, dass nunmehr ein Drittel ihrer geleisteten Einlage uneinbringlich verloren ist.
Auch die Anleger der geschlossenen Immobilienfonds WestFonds 5 (West-Fonds) Solid Growth und Ferienresort Fleesensee (Fleesensee Fonds, Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs KG) bangen schon seit längerem um deren Einlage. Einer der Gründe für die derzeitige Schieflage beider Fonds: Die Aufnahme vermeinlich günstiger Fremdwährungsdarlehen.
Etlichen geschlossenen Immobilien- und Schiffsfonds droht das Aus
Die Aussicht auf ausbleibende Ausschüttungen ist jedoch nur eines der Horrorszenarien, mit denen sich viele der in Milliardenhöhe in geschlossene Immobilien- und Schiffsfonds investierten Anleger in naher Zukunft auseinandersetzen müssen: Gelingt es nicht, die von den Wechselkursschwankungen betroffenen Fonds aus deren wirtschaftlichen Schieflage zu befreien, drohen in letzter Konsequenz Notverkäufe und die Insolvenz. Für die Anleger hat ein solcher Schritt dann vielfach nur noch den Totalverlust der kompletten Einlage zur Folge.
Anleger nicht schutzlos gestellt
Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.
Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?
Betroffene Anleger von problematischen geschlossenen Fondsbeteiligungen haben die Möglichkeit, deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.
Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
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