Nach Insolenz des HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“ droht Anlegern der Totalverlust
(firmenpresse) - Der 2007 seitens des Schiffsfonds Initiators Hanse Capital aufgelegte HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste infolge Zahlungsunfähigkeit über das Vermögen der Fondsgesellschaft „HC US/EURO FLOTTENFONDS“ die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet werden (Az.: IN 89/12). Den Anlegern des HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“ droht nun der Totalverlust des ihrerseits in die drei HC Fondsschiffe investierten Geldes.
HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“: Investition in drei Fondsschiffe
Hanse Capital hatte den ursprünglich in die beiden baugleichen Mini Bulker MS „SCL-Marie Jeanne“ und MS „SCL Margrit“ sowie den Multipurpose Carrier MS „SCL Thun“ investierenden Schiffsfonds HC „US/EURO-FLOTTENFONDS" mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 42.865.500,00 am Markt platziert. An dem 2007 aufgelegten HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“ hatten sich seinerzeit die Schiffsfonds Anleger mit Eigenkapital in Höhe von € 17.566.500,00 beteiligt.
Nachdem - laut Leistungsbilanz 2009 - die infolge der weltweiten Wirtschaftskrise anvisierte Ablieferung des HC „US/EURO-Flottenfonds“ Schiffs MS „SCL Margrit“ mehrfach verschoben werden und der Kaufvertrag letzten Endes storniert werden musste, besteht der HC „US/EURO-Flottenfonds“ aktuell noch aus den Fondsschiffen MS „SCL Marie Jeanne“ und MS „SCL Thun“.
HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“fährt bereits 2009 unter Plan
Wie der Hanse Capital Leistungsbilanz 2009 zu entnehmen ist, führ der HC „US/EURO – FLOTTENFONDS“ bereits im Geschäftsjahr 2009 hohe Verluste ein. Hohe Betriebs- und Personalkosten sowie die Belastungen aus der Tilgung des sich bereits zum Zeitpunkt der Erstemission auf € 25.299.000,00 belaufenden Fremdkapitals ließen den HC „US/EURO – FLOTTENFONDS“ bereits früh in wirtschaftlich unsicheres Fahrwasser geraten.
Nach Insolenz des HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“ droht Anlegern der Totalverlust
Die Folgen der wirtschaftlichen Schieflage bekommen die bis dato noch keinerlei Ausschüttungen erhaltenen Schiffsfonds Anleger des HC „US/EURO-FLOTTENDS“ deutlich zu spüren: So belief sich der Wert ihrer Beteiligung am geschlossenen Schiffsfonds HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“ laut Angaben des Onlineportals www.zweitmarkt.de zuletzt auf gerade noch 5,5 % (Stand: 26.07.2012). Im Falle der nun bekannt gewordenen Insolvenz des HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“ droht den Schiffsfonds Anlegern nun sogar der Totalverlust.
HC Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene HC Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene HC - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“ Anleger jetzt tun?
Betroffene Anlegern des HC „US/EURO-FLOTTENFONDS“ wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
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