Ob Anleger angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten und der anhaltenden Krise der Schiffsfonds ihr investiertes Geld zurückerhalten werden, ist fraglich. Die bislang ausgebliebenen Ausschüttungen sind möglicher Weise erst der Anfang vom Ende.
(firmenpresse) - Als Anlage mit hohen Risiken hat sich die Beteiligung an dem HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Berolina" Schiffahrts GmbH & Co. KG für die Fondsanleger erwiesen. Seit Oktober 2006 haben sie rund 12 Mio. € in den Fonds investiert. Ob sie angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten und der anhaltenden Krise der Schiffsfonds ihr investiertes Geld zurückerhalten werden, ist fraglich. Die bislang ausgebliebenen Ausschüttungen sind möglicher Weise erst der Anfang vom Ende.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Im Auftrag von Mandanten, die an dem HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Berolina" Schiffahrts GmbH & Co. KG beteiligt sind, haben wir deren Beratung und auch den im Rahmen der Beratung übergebenen Prospekt auf etwaige Fehler geprüft und dabei zahlreiche Versäumnisse festgestellt, die nach unserem Dafürhalten gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen versprechen.
Hohe Kreditaufnahme des Schiffsfonds
Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für die Herstellung des Schiffs aufzuwendenden Bau- und Baunebenkosten mit gut 30,8 Mio. € gerade einmal 85% des Gesamtaufwandes des HCI Schiffsfonds MS „Hammonia Berolina“ ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von 12.495.000 € lediglich 34% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 66% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, um so größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.
Nur 58% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes, 15,7% in Vertriebsprovisionen
Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Berolina" wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 58% des Anlegerkapitals für den Bau des Schiffes und die Baunebenkosten Verwendung finden, während 42% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke wie Bauzwischenfinanzierungszinsen, vorbereitende Bereederung, Gründungs- und Emissionskosten fließen. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 15,7% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.
Beteiligung mit hohen Risiken
Die uns bekannten Anleger des HCI Fonds "Hammonia Berolina" wurden nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.
Unsichere Einnahmen gefährden den Erfolg der Anlage
Ebenso wenig wurden sie darauf hingewiesen, dass die Einnahmen des Schiffes keinesfalls sicher sind. Das Fondsschiff des HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Berolina" verfügt nicht über eine Festcharter (ist nicht fest angemietet), sondern gehört einem so genannten Einnahmepool an, bei dem die Einnahmen aller Schiffe untereinander aufgerteilt werden. Da die für Containerschiffe gezahlten Charterraten (Mieten) unter anderem starken konjunkturellen Schwankungen unterliegen, besteht die Möglichkeit, dass die Einnahmen erheblich hinter den im Prospekt prognostizierten Einnahmen zurückbleiben. Dies kann zur Folge haben, dass die Fondsgesellschaft MS "Hammonia Berolina" Schiffahrts GmbH & Co. KG die an die Banken für aufgenommenen Kredite zu leistenden Zahlungen nicht mehr erbringen kann, so das die Bank im schlimmsten Fall den Kredit kündigt und das Schiff verwertet. Da der Schiffspreis auch von den dann erzielbaren Chartereinnahmen abhängt, übersteigen Erlöse von zwangsversteigerten Schiffen in der Regel nicht die Darlehensschulden. Die Anleger gehen leer aus.
Schiffsfonds der HCI Capital AG
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am des HCI Schiffsfonds MS "Hammonia Berolina"? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und wir Ihre Chancen auf Schadenersatz sind?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!
Ihre Ansprechpartner:
Michael Minderjahn
Rechtsanwalt
Mathias Nittel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.
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