- Der Systemintegrator 4voice AG übernimmt die Implementierung und exakte Anpassung an die Bedürfnisse der nordrhein-westfälischen Behörden und Gerichte
München, 11. August 2008 - Nuance Communications, Inc. (NASDAQ: NUAN), führender Anbieter von Sprach- und Bildbearbeitungslösungen für Unternehmen und Privatkunden, und die 4voice AG, führender Lösungsanbieter für digitales Diktatmanagement und intelligente Sprachverarbeitung geben bekannt, dass das Justizministerium Nordrhein-Westfalen 540 Gerichtsarbeitsplätze mit Dragon NaturallySpeaking 9.5 Legal Edition ausstatten wird. 4voice konnte als Systemintegrator von Nuance die Anforderungen des ausgeschriebenen Projektes am Besten erfüllen und wird die Implementierung in den Behörden und Gerichten vornehmen.
(firmenpresse) - München, 11. August 2008 - Nuance Communications, Inc. (NASDAQ: NUAN), führender Anbieter von Sprach- und Bildbearbeitungslösungen für Unternehmen und Privatkunden, und die 4voice AG, führender Lösungsanbieter für digitales Diktatmanagement und intelligente Sprachverarbeitung geben bekannt, dass das Justizministerium Nordrhein-Westfalen 540 Gerichtsarbeitsplätze mit Dragon NaturallySpeaking 9.5 Legal Edition ausstatten wird. 4voice konnte als Systemintegrator von Nuance die Anforderungen des ausgeschriebenen Projektes am Besten erfüllen und wird die Implementierung in den Behörden und Gerichten vornehmen.
Dragon NaturallySpeaking 9 Legal Edition von Nuance ist eine Spracherkennungssoftware, die speziell auf die Workflow- und Wortschatz-Anforderungen im Rechts- und Justizverwaltungsbereich zugeschnitten ist. Die 4voice AG hat diese Software bereits in zahlreichen Projekten gemäß genauen Kundenanforderungen implementiert. Der Standard-Wortschatz von über 400.000 Begriffen und das integrierte Rechtsvokabular mit lateinischen und deutschen Wendungen, Namen von Gerichtshöfen, Abkürzungen und spezifischen Rechtsbegriffen gewährleisten höchste Erkennungsgenauigkeit. Zudem lässt sich die Software in andere Anwendungen wie digitale Archivierungssysteme, Formularsoftware oder andere Programme zur Berechnung von Anwalts- und Gerichtskosten integrieren.
Bei dem ausgeschriebenen Projekt handelt es sich um ein Pilotprojekt, in dem das Justizministerium Nordrhein-Westfalen weitere praktische Erfahrungen bei der Erstellung juristischer Texte mittels Spracherkennung sammeln will. Im Anschluss wird das Justizministerium darüber entscheiden, ob weitere Arbeitsplätze mit dem speziell auf Juristen zugeschnittenen Spracherkennungssystem Nuance Dragon NaturallySpeaking Legal Edition ausgestattet werden. 540 Arbeitsplätze an mehreren Pilotbehörden werden in einem ersten Schritt durch 4voice mit Nuance Dragon NaturallySpeaking ausgestattet werden. Nach erfolgreichem Abschluss dieser ersten Projektphase sollen zukünftig mehrere Tausend Arbeitsplätze in der Justiz Nordrhein-Westfalen mit Spracherkennung arbeiten.
4voice kann als führender Sprachverarbeitungsanbieter auf langjährige Erfahrung mit Großprojekten in der Justiz zurückblicken. Im Hessischen Ministerium der Justiz implementierte 4voice von 2004-2007 erfolgreich an 1300 Gerichtsarbeitsplätzen ihren Workflow für digitales Diktieren basierend auf Dragon NaturallySpeaking. Zudem wird der Systemintegrator von Nuance in diesem Jahr das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Workflow ausstatten. „Mit unserer modularen Lösung lässt sich ein sehr heterogenes Anwenderverhalten abbilden, wodurch wir unterschiedliche Anforderungen bedienen können – angefangen von den Eingabegeräten, über den individuellen Einsatz von digitalem Diktat und der Spracherkennung bis hin zum Schulungsangebot. Hierdurch ermöglichen wir dem Anwender die größte Flexibilität beim Umstieg und Einsatz der digitalen Technologie“ bemerkt Kurt Martin, Vorstandsvorsitzender der 4voice AG.
Michael-Maria Bommer, General Manager von Nuance in Deutschland, erläutert: „Wir freuen uns, dass ein weiteres Landesjustizministerium sich für Spracherkennung entschieden hat. Dies zeigt die Kompetenz und das Know-How vom Team Nuance/4voice. Wir zeigen einmal mehr, dass wir eine wirkliche Produktivitätssteigerung bieten, und daher wird sich Spracherkennungstechnologie in naher Zukunft noch weiter verbreiten. Und auf diesem Feld ist Nuance zweifellos Technologieführer.“
4voice AG
Die 4voice AG ist Lösungsanbieter für intelligente Sprachtechnologien, um Arbeitsprozesse wie Diktatmanagement, Vertragsdokumentation oder Dateneingabe effizienter zu gestalten. Die Kernkompetenz sind modular aufgebaute und maßgeschneiderte Spracherkennungslösungen für Rechtsanwälte, Richter und Justizverwaltung. Die 4voice AG verwendet als Basis die weltweit führende Sprachverarbeitungssoftware Dragon NaturallySpeakingTM von Nuance Communications, Inc. Hochwertige und umfassende Fachvokabulare u.a. für Sozial- und Arbeitsrecht, Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht sowie maßgeschneiderte, individualisierte Wortschätze, erstellt aus den Dokumenten des jeweiligen Anwenders, vervollständigen den juristischen Kontext. Direkte Anbindungen an sämtliche MS-Office-Anwendungen, Anwaltsprogramme und Kanzleisoftwaresysteme sorgen zudem für eine reibungslose Integration in den bestehenden IT-Workflow und eine höhere Transparenz der Prozesse. Die 4voice AG entwickelt seit 10 Jahren Sprachverarbeitungslösungen und zählt mit Branchenlösungen für das Rechts- und Gesundheitswesen zu den Marktführern im deutschsprachigen Raum.
Ãœber Nuance
Nuance ist führender Anbieter von Sprach- und Bildbearbeitungslösungen für Unternehmen und Privatkunden auf der ganzen Welt. Seine Technologien, Anwendungen und Services sorgen für einen deutlich höheren Benutzerkomfort und bieten neue arbeitssparende Methoden zur Handhabung von Informationen und zur Erstellung, Verteilung und Nutzung von Dokumenten. Die bewährten Anwendungen von Nuance werden täglich von Millionen von Anwendern eingesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter www.nuance.de.
Nuance und das Nuance-Logo sind Warenzeichen oder eingetragene Warezeichen der Nuance Communications, Inc. oder ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika und/oder anderen Ländern. Alle anderen hier genannten Warenzeichen sind das Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer.
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