(ots) - Arbeitsrecht berücksichtigt Interessen von
Familienunternehmen zu wenig / Deutschland hat ein
"Industriearbeitsrecht"
Hamburg, 25. Januar 2012 - Der Ausgang von
Kündigungsschutzprozessen ist für Arbeitgeber kaum noch vorhersehbar.
In einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe
2/2012, EVT 26. Januar) erläuterte der renommierte Arbeitsrechtler
Prof. Dr. Volker Rieble: "Der Kündigungsschutzprozess wird zum
Lotteriespiel, bei dem der Arbeitgeber dem Richter ausgeliefert ist."
Weiter kritisierte der Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und
Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximillians-Universität München den
immer größeren Hang der Arbeitsgerichte zu einem Vergleich: "Es ist
inzwischen so, dass viele Richter eine sogenannte Vergleichsquetsche
bedienen." Dabei übe das Gericht häufig "unsachgemäßen Druck" aus,
das sei "in Extremfällen kriminell". Das Gericht dürfe die Parteien
nicht um jeden Preis vergleichen, weil es kein Urteil schreiben will,
betonte Rieble. Selbst Straftäter würden heute in
Kündigungsschutzprozessen verstärkt abgefunden.
Rieble, der zugleich auch Direktor des Zentrums für
Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) ist, sieht zudem eine
Ungleichbehandlung von Familienunternehmen im deutschen Arbeitsrecht
im Vergleich zu Aktiengesellschaften. "Familienunternehmen sind
deutlich unterschätzt, sie leisten die eigentliche Arbeit in
Deutschland. Aber unser Arbeitsrecht ist leider nicht auf sie
zugeschnitten. Unser Arbeitsrecht ist Industriearbeitsrecht,
ausgerichtet an Aktiengesellschaften", so Rieble im
'impulse'-Interview.
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