PresseKat - Fachsymposium Patientenverfügung - Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge

Fachsymposium Patientenverfügung - Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge

ID: 562358

Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Was aber, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern? Für diese Fälle soll eine Patientenverfügung weiter helfen, in der der Patient vorab bei vollem Bewusstsein bestimmt, welche Behandlungen er wünscht und welche nicht.

(firmenpresse) - Doch was ist beim Formulieren einer Patientenverfügung zu beachten? Und ist der Mensch überhaupt fähig, in gesunden Tagen weitreichende Entscheidungen zu treffen, die dem eigenen Leben ein Ende setzen könnten? Diese und andere Fragen diskutieren Dr. Günther Matheis, Vorsitzender der Bezirksärztekammer Trier, Professor Dr. Martin Spaetgens, Fachanwalt für Medizinrecht aus Trier und Rechtsanwalt Dr. Andreas Ammer, Justitiar der Vertragsärztlichen Vereinigung Trier und des MEDI-Verbundes Trier. Im Anschluss haben die Besucher der öffentlichen Veranstaltung die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Der Eintritt ist frei.

Eine Patientenverfügung soll dem Arzt helfen, den mutmaßlichen Willen des Patienten festzustellen. Doch viele Patientenverfügungen können dies in der akuten Notfallsituation nicht leisten. Deshalb ist es wichtig, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden, mit der der Patient eine Vertrauensperson zu seinem Vertreter in Gesundheitsangelegenheiten bestimmt.

Auf der Veranstaltung gibt Rechtsanwalt Professor Dr. Martin Spaetgens Empfehlungen, wie eine Patientenverfügung aus juristischer Sicht ausgestaltet sein sollte.

Grundsätzlich muss eine Patientenverfügung schriftlich erstellt werden. Weitere Formvorschriften gibt es nicht. Der Arzt wird eine ihm vorgelegte Patientenverfügung jedoch nur als verbindlich betrachten, wenn sie ihm authentisch erscheint.

Damit die Patientenverfügung bei Bedarf wirksam wird, sollte der Patient möglichst genau beschreiben, für welche Situationen seine Verfügung gelten soll, z.B. für Unfälle oder plötzlich auftretende schwere Erkrankungen. Derjenige, der bereits an einer schweren Krankheit leidet, kann eine konkrete Patientenverfügung zu möglichen Behandlungs- und Therapieformen treffen. Zulässig ist es auch, für den Fall schwerster Verletzung oder Erkrankung, ohne dass Aussicht auf Besserung oder Heilung besteht, einen Behandlungsabbruch zu verfügen. Aktive Sterbehilfe dürfe jedoch nicht vom Arzt verlangt werden.





Rechtsanwalt Dr. Andreas Ammer erklärt, die Haftungsproblematik für Ärzte und die damit verbundenen strafrechtlichen Aspekte einer Patientenverfügung.

Weitere Informationen zum Thema „Patientenverfügung“ erhalten Sie auf dem „Fachsymposium Patientenverfügung“ der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Bezirksärztekammer Trier am 07.02.2012, 17:30 Uhr im Kurfürstlichen Palais, Rokokosaal, Willy-Brandt-Platz 3 in Trier. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700, info(at)srh-pr.de

Der Eintritt ist frei!

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
info(at)rakko.de
www.rakko.de
Tel.: 02 61 / 3 03 35 - 0

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist die berufsrechtliche Vertretung von gut 18.500 Ärztinnen und Ärzten im Land.



PresseKontakt / Agentur:

Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040/41 32 70-0
info(at)srh-pr.de
www.schott-relations-hamburg.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Schiffsfonds in der Krise – Teil 16: Insolvenzantrag des HC „Container Flotten-Fonds“ Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Weg frei für 1-Euro-Rabatte?
Bereitgestellt von Benutzer: Schott Relations Hamburg
Datum: 27.01.2012 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 562358
Anzahl Zeichen: 3130

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andrea Zaszczynski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040/ 41 32 70 0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.01.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fachsymposium Patientenverfügung - Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schott Relations Hamburg GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schott Relations Hamburg GmbH