Seit Wochen ringen Zeitarbeitsverbände mit den Arbeitnehmervertretungen um eine Vereinbarung, die verhindern soll, dass es keine Rechtsvorschrift geben wird, die die Unternehmen zum Equal Pay (gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbeschäftigten) verdonnert.
(firmenpresse) - Für diese bevorstehenden Anforderungen bietet der Service-Dienstleister, die LOHNunion® GmbH aus Kiel, eine kostenlose Beratung und eine auf die speziellen Kundenanforderungen ausgerichtete Dienstleistung für die Lohnabrechnung von Personaldienstleistern.
Wenn ein Unternehmen zum Beispiel nachweislich Stammarbeitsplätze durch Leiharbeit ersetzen will, soll es nach Meinung der Mitarbeitervertretungen ein Vetorecht geben. Auch bei der Beschäftigungsdauer von Zeitarbeitern, sollten Arbeitnehmervertretungen künftig mitreden dürfen. Ein neues Lohnmodell wäre wünschenswert. Zu dem normalen Tarif für die Leiharbeit sollen ein „Branchenzuschlag“ und regional differenzierte Einsatzzulagen addiert werden. Wer wie viel oben drauf bekommt, sollte künftig per Betriebsvereinbarung in den Leiharbeitsunternehmen geregelt werden.
Die Arbeitgeber wiederum wünschen indes eine Schonfrist von zwölf Monaten. Ein Zeitarbeiter müsse im Entleihunternehmen immer erst eingearbeitet werden, daher rechtfertige die niedrigere Produktivität auch niedrigere Löhne, argumentieren sie.
Sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen bis Ende März nicht auf einen Vertrag einigen, will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen eine Kommission zur Klärung einsetzen.
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