Der Fonds schüttet entgegen seinen Prognosen auch für 2011 wohl nichts aus, wie schon in den Jahren vorher auch. Anleger sollten daher umgehend prüfen lassen, ob sie richtig und vollständig beraten wurden, bevor etwa bereits bestehende Ansprüche verjähren.
(firmenpresse) - Heidelberg/München, den 31. Januar 2012 - Mit der Abkehr von den Transportgiganten der Containerschifffahrt meinte das Emissionshaus Wölbern im Frühjahr 2008 den richtigen Kontrapunkt setzen zu können und platzierte das Feederschiff MS Tabago Bay. Anleger sollten sich mit 7,5 Mio. € daran beteiligen und im Gegenzug dafür 8% Ausschüttungen, ansteigend bis auf 25% erwarten dürfen. Man meinte, von dem jährlich um 9%-Punkte wachsenden Markt profitieren zu können, weil kleinere und flexiblere Schiffe benötigt würden.
Zwar betrug die Mindestbeteiligungssumme immerhin 25.000 €, allerdings wurde kein Agio erhoben. Jedoch machten die Weichkosten immerhin über 18% des einzuwerbenden Kapitals aus. In der Konsequenz konnte der Fremdfinanzierungsanteil nur hoch sein und beläuft sich auf über 67%.
Nach Meinung von Anlegeranwalt Michael Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die in diesen Fonds investierten Anleger betreut, ist der Prospekt in seiner Prognoserechnung mehr als fragwürdig. Es wird auf weiter wachsenden Transportbedarf gesetzt, obwohl die Finanzkrise gerade zugeschlagen hatte. Es bleibt auch ein Geheimnis des Prospekts, warum die Weichkosten in unterschiedlicher Höhe ausgewiesen werden. Minderjahn meint, dass die Sensitivitätsanalysen, die eigentlich dazu gedacht sind, dem Anleger die Wirkung etwaiger Abweichungen von den Prognoserechnungen klarzumachen, völlig unzureichend sind. „Eine Durchschnittsprognose bei den Chartereinnahmen von 12.450 US$ und bei den Schiffsbetriebskosten mit einer jährlichen Steigerung von 2,5% hat mit kaufmännischer Vorsicht nichts zu tun, eher mit dem Prinzip Hoffnung.“ Bereits vor Drucklegung des Prospekts zeigten die maßgeblichen Indizes fallende Raten an. Nach Minderjahn’s Meinung hätte die Finanzkrise deutlicher berücksichtigt werden müssen. Immerhin wurde die Finanzierung ja in US-Dollar und – zu einem Drittel – sogar in Yen aufgenommen und damit wurden weitere, erhebliche Risiken eingegangen.
Ob die Anleger angesichts des dramatischen Verfalls der Charterraten und der anhaltenden Krise der Schiffsfonds von ihrem investierten Geld noch einmal etwas zurückerhalten werden, ist fraglich. Immerhin schüttet der Fonds entgegen seiner Prognosen auch für 2011 wohl nichts aus, wie schon in den Jahren vorher auch. Anleger sollten daher umgehend prüfen lassen, ob sie richtig und vollständig beraten wurden, bevor etwa bereits bestehende Ansprüche verjähren. Einige Gerichte vertreten nämlich die Auffassung, dass spätestens das Ausbleiben einer zweiten Ausschüttung Veranlassung genug ist, die Beratung und auch den Prospekt prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Minderjahn dazu: „Aus Vorsichtsgründen gehen wir davon aus, dass erste Ansprüche bereits mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren.“
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
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