PresseKat - Beratungsfehler bei MT King Edwin Renditefonds (König & Cie.)

Beratungsfehler bei MT King Edwin Renditefonds (König & Cie.)

ID: 570765

Bank räumt Provision in zweistelliger Höhe ein

(firmenpresse) - Das Hamburger Emissionshaus König & Cie. hat offenbar die hauptsächlich mit dem Vertrieb ihres Tankerfonds MT "King Edwin" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG befassten Volksbanken und Sparkassen mit erheblichen Provisionen gelockt, dieses Produkt zu übernehmen und tatsächlich bei deren Kunden unterzubringen. Nunmehr hat eine große Bank aus dem Badischen einräumen müssen, eine Rückvergütung in zweistelliger Prozenthöhe für die erfolgreiche Empfehlung dieses Produkts erhalten zu haben.

Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der unter anderem die in diesem Schiffsfonds investierten Anleger mit ihren Schadensersatzansprüchen betreut, dazu: "Nach unseren Erfahrungen und den übereinstimmenden Angaben wurde praktisch nie darüber so aufgeklärt, wie es der Bundesgerichtshof fordert. Wenn überhaupt das Gespräch auf das Agio von fünf Prozent kam, wurden unsere Mandanten glauben gemacht, die Bank erhalte einen Teil davon. In den allermeisten Fällen wurden jedoch schlicht gar keine Angaben dazu gemacht, was die Bank oder Sparkasse daran verdient." Für die Anwälte bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht ist das kein Ausnahmefall, wie die Praxis zeige.

Zudem wurden, so Minderjahn weiter, die Anleger auch nicht darüber aufgeklärt, wie viel von dem angelegten Betrag überhaupt werthaltig in die Schiffe investiert wurde.

Nach Meinung des Anlegeranwalts dürfte hier erneut ein eklatanter Fall vorliegen, in dem das Provisionsinteresse ganz offensichtlich das grundsätzlich bei einer Bank oder Sparkasse zu vermutende Knowhow zu anleger- und objektgerechter Beratung hat zurücktreten lassen.

Zwar ist die Nichtaufklärung über die Provision durch eine Bank oder Sparkasse für sich genommen bereits ein Beratungsfehler, der den Schadensersatzanspruch des Kunden auslösen kann. Die Anlegeranwälte bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht verlassen sich aber niemals allein darauf, sondern prüfen auch die weiteren Beratungsfehler. Im Einzelfall kann das ausschlaggebend sein, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu prüfen.





Betroffene Anleger sollten sich möglichst umgehend in die Beratung eine spezialisierten Rechtsanwalts begeben und ihre Ansprüche prüfen lassen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.



Leseranfragen:

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Michael Minderjahn
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
info(at)nittel.co
www.nittel.co



PresseKontakt / Agentur:

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Michael Minderjahn
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
info(at)nittel.co
www.nittel.co



drucken  als PDF  an Freund senden  HCI Shipping Select 28 - Zwei Fondsschiffe insolvent HCI Shipping Select 26 - Sanierungskonzept gescheitert
Bereitgestellt von Benutzer: Ra Nittel
Datum: 09.02.2012 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 570765
Anzahl Zeichen: 2380

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Fonds


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.02.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Beratungsfehler bei MT King Edwin Renditefonds (König & Cie.)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Schiffsfonds-Urteil: Nordcapital Bulkerflotte 1 ...

16.03.2015 - Schadenersatz in Höhe von rund 13.000 € muss die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG bezahlen, weil sie einen Kunden im Sommer 2008 im Zusammenhang mit einer Beteiligung am Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & ...

Alle Meldungen von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht